Rechtsprechung zu § 1775 BGB
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BGH, 22.03.2007 - V ZB 152/06

a) § 180 Abs. 3 ZVG ist auf gemeinsame Pflegekinder nicht anwendbar.

b) § 765a ZPO ist im Teilungsversteigerungsverfahren entsprechend anzuwenden.

c) Belange von gemeinsamen Pflegekindern sind im (Teilungs-) Versteigerungsverfahren in die nach § 765a ZPO gebotene Abwägung einzubeziehen.

ZPO § 765a; ZVG § 180 Abs. 1 und 3

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