Rechtsprechung zu § 1775 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
1
von
1
von
1
BGH, 22.03.2007 - V ZB 152/06
a) § 180 Abs. 3 ZVG ist auf gemeinsame Pflegekinder nicht anwendbar.
b) § 765a ZPO ist im Teilungsversteigerungsverfahren entsprechend anzuwenden.
c) Belange von gemeinsamen Pflegekindern sind im (Teilungs-) Versteigerungsverfahren in die nach § 765a ZPO gebotene Abwägung einzubeziehen.
