Rechtsprechung zu § 239 BGB
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BGH, 16.03.2000 - III ZR 179/99
1. Zur Frage, ob ein Ortsbürgermeister "in Ausübung eines öffentlichen Amtes" handelt, wenn er in einem Zwangsversteigerungstermin namens der Ortsgemeinde die Bürgschaft für einen Bieter übernimmt.
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen in einem solchen Fall eine nach der Gemeindeordnung nicht zulässige Bürgschaftsübernahme als sittenwidrige vorsätzliche Schädigung eines Mitbieters anzusehen ist, wenn der durch die Bürgschaft Begünstigte infolge der geleisteten Sicherheit den Zuschlag erhält.
BGB §§ 826 B, Gd, 839 A, Fe Abs. 1; GG Art. 34 Satz 1; ZVG § 69 Abs. 4 F.: 1. Februar 1979; RhPf GemO § 104 Abs. 2
