Rechtsprechung zu § 312e BGB
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BGH, 03.04.2008 - III ZR 190/07

a) Der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für Internet-Glücksspiele verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Spielbeginn ein Limit bestimmt, führt nicht zur Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB i. V. m. § 284 Abs. 1 StGB.

b) Ohne vorheriges Setzen eines Limits abgeschlossene Internet-Spielverträge sind auch nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig.

BGB § 134, § 138; StGB § 284 Abs. 1

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