Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
| Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 361) |
| Titel 1 - Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 - 319) |
| Untertitel 2 - Besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312i) |
(1) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,
| 1. | soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und | |
| 2. | wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat. |
§ 347 Absatz 1 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
(2) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,
| 1. | wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und | |
| 2. | wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. |
Rechtsprechung zu § 312e BGB
75 Entscheidungen zu § 312e BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LG Frankenthal, 14.02.2008 - 2 HKO 175/07
Umfang der Informationspflichten eines Ebay-Händlers
- LG Frankfurt/Main, 07.10.2008 - 18 O 242/08
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen
- LG Lübeck, 22.04.2008 - 11 O 9/08
Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nun doch nicht abmahnfähig
- LG Hamburg, 15.11.2004 - 328 S 24/04
Zustandekommen eines Kaufvertrages im Internet-Versandhandel
- OLG Hamburg, 14.05.2010 - 3 W 44/10
Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von ...
- LG Berlin, 28.05.2002 - 102 O 48/02
0190-Dialer und Pflichtangaben
- LG Leipzig, 28.12.2007 - 6 HKO 4379/07
Abmahnfalle Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB sind Pflicht!
- AG Wolfenbüttel, 14.03.2003 - 17 C 477/02
Eingangsbestätigung bei Internethandel
- OLG Köln, 08.03.2013 - 6 U 23/13
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Literatur im Internet zu § 312e BGB
- Sanktionen und Rechtsbehelfe bei der Verletzung verbraucherschützender Informations- und Dokumentationspflichten im elektronischen Geschäftverkehr von Dr. Ruth M. Janal (Dissertation)
- Verbraucherschutz bei Online-Auktionen von Kerstin Lienemann (Dissertation)
- Zu den Informationspflichten bei eBay-Onlineauktionen nach § 312c BGB und § 312e BGB von RAin Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. (Aufsatz)
MIR 2008, Dok. 070, Rz. 1-14
- Leitfaden für Newsletter-Bestellungen von Matthias Bergt
Anleitung, wie E-Mail-Newsletter rechtlich korrekt bestellt werden können und keinen Spam darstellen.
Stand: 2005
JurPC Web-Dok. 51/2005 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- BGB
- Recht der Schuldverhältnisse
- Schuldverhältnisse aus Verträgen
- Begründung, Inhalt und Beendigung
- Besondere Vertriebsformen
- § 312f (Zu Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen hinzugefügte Verträge)
- Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
- Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
- § 358 (Verbundene Verträge)
- Versicherungsvertragsgesetz (0VVG311207)
- Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige
- Fernabsatzverträge
- § 48b (Unterrichtung des Versicherungsnehmers)
- Telemediengesetz (TMG)
- Zulassungsfreiheit und Informationspflichten
- § 5 (Allgemeine Informationspflichten)
- Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
- Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- § 2 Nr. 2 (Unterlassungsanspruch bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken)
- Teledienstegesetz (TDG)
- Zugangsfreiheit und Informationspflichten
- § 6 (Allgemeine Informationspflichten)