Rechtsprechung zu § 41 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
2

BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 31/99

Wird über das Vermögen eines Arbeitgeberverbandes der Konkurs eröffnet, so endet damit nicht ohne weiteres die normative Wirkung eines von dem Verband abgeschlossenen Tarifvertrags. Hierzu bedarf es - mangels sonstiger Beendigungstatbestände - vielmehr einer Kündigung, die vom Konkursverwalter ausgesprochen werden kann.

TVG §§ 2, 3; BGB §§ 42, 41; BetrVG § 50 BAG

Volltext bei lexetius.com

2
von
2

BFH, 14.02.2007 - II R 66/05

Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer.

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht