Rechtsprechung zu § 553 BGB
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BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98

Vereinbaren Jagdpächter und Inhaber einer (entgeltlichen) Jagderlaubnis, daß die Erlaubnisinhaber im Innenverhältnis zu den Jagdpächtern in bezug auf die Wahrnehmung des Jagdausübungsrechts und der sonstigen Pächterrechte eine völlig gleichberechtigte Stellung innehaben, so ist diese Vertragsgestaltung einer Unterverpachtung gleich zu erachten. Ist den Pächtern eine Unterverpachtung nicht gestattet und liegen die weiteren Voraussetzungen des § 553 BGB (insbesondere eine Abmahnung) vor, so kann der Verpächter den Jagdpachtvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

BJagdG § 11; BGB §§ 581 Abs. 2, 553

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BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02

Für die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine gemietete Wohnung bedarf der Mieter der Erlaubnis des Vermieters. Auf die Erteilung der Erlaubnis hat er im Regelfall einen Anspruch.

BGB §§ 540 Abs. 1, 553

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BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 4/05

Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt hat.

BGB § 553 Abs. 1

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BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98

Ein sog. Pflugtausch ist auch unter den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet eine unbefugte Gebrauchsüberlasung im Sinne des § 589 Abs. 1 Ziff. 1 BGB.

Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Pachtsache an Dritte ist grundsätzlich deren vertragswidriger Gebrauch, der die Rechte des Verpächters in erheblichem Maße verletzt.

BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1, § 594 e Abs. 1, § 553

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BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 5/00 R

Gründe: I. Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von Produktionsaufgaberente (PAR) nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG).

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BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

Der Mieter ist im Rahmen von § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch für das schuldhafte Verhalten eines Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB verantwortlich; die ordentliche Kündigung des Vermieters wegen einer nicht unerheblichen Vertragsverletzung setzt nicht ein eigenes schuldhaftes Verhalten des Mieters voraus.

Ein Mieterschutzverein, der den Mieter bei der Entscheidung darüber berät, ob er von einem Zurückbehaltungsrecht an der Miete Gebrauch machen soll, ist Erfüllungsgehilfe des Mieters bei der Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der Miete.

BGB §§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 278

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BGH, 21.09.2001 - V ZR 228/00

a) Der "nicht so berechtigte" Besitzer kann zur Herausgabe von Nutzungen, die er unter Überschreitung eines ihm gesetzlich zugewiesenen Besitzrechts gezogen hat, unter dem Gesichtspunkt der Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) verpflichtet sein (Abgrenzung zu BGHZ 131, 297).

b) Der Anspruch aus § 988 BGB kann nur im Fall des Eigengebrauchs nach dem objektiven Ertragswert der Gebrauchsvorteile berechnet werden; anderenfalls können nach dieser Vorschrift nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen herausverlangt werden.

BGB §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 988, 987 Abs. 2

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BGH, 23.12.1998 - XII ZR 16/97

Zur Frage der Schadensersatzpflicht einer staatlichen Stelle, die vor dem Beitritt ein ihr vermietetes Grundstück ohne Zustimmung des Eigentümers Dritten zur Erholung überlassen hat (§ 312 ZGB).

SchuldRAnpG § 8 Abs. 1 Satz 1

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BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 2674/95

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine zivilgerichtliche Entscheidung, mit der die Beschwerdeführerin zur Räumung einer Wohnung verurteilt wurde.

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BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Räumungsurteile, die ergangen sind, weil die Beschwerdeführer eine vorausgegangene, später aber vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Verurteilung zur Entfernung einer Parabolantenne nicht befolgt hatten.

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