Rechtsprechung zu § 658 BGB
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BGH, 28.09.2006 - III ZR 295/05
Die durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte Auslobung kann nicht nur allgemein, sondern durch eine besondere Mitteilung auch gegenüber bestimmten Personen widerrufen werden.
BGB § 658 Abs. 1
