Rechtsprechung zu § 658 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
1

BGH, 28.09.2006 - III ZR 295/05

Die durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte Auslobung kann nicht nur allgemein, sondern durch eine besondere Mitteilung auch gegenüber bestimmten Personen widerrufen werden.

BGB § 658 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht