Rechtsprechung zu § 676 BGB
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BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

Der Anlageberater ist grundsätzlich gehalten, den Anlageinteressenten, dem er zur Eingehung einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds rät, darauf hinzuweisen, dass die Veräußerung eines solchen Anteils in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt möglich ist.

BGB § 676

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BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

Wenn eine Bank einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen aus den Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren erhält, muss sie den Kunden über diese Rückvergütungen aufklären, damit der Kunde beurteilen kann, ob die Anlageempfehlung allein im Kundeninteresse nach den Kriterien anleger- und objektgerechter Beratung erfolgt ist, oder im Interesse der Bank, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.

BGB §§ 276, 676; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 2

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BGH, 22.07.2004 - IX ZR 132/03

a) Wird der gegen den Mandanten eines Rechtsanwalts erlassene Haftbefehl unter der Voraussetzung außer Vollzug gesetzt, daß der Beschuldigte selbst eine Barkaution leistet, und ist ein Dritter bereit, ihm diesen Betrag zur Verfügung zu stellen, so werden vertragliche Beziehungen zwischen dem Dritten und dem Rechtsanwalt des Beschuldigten nicht schon dadurch begründet, daß er mit ihm die technische Abwicklung des Zahlungsvorgangs über ein Anderkonto des Rechtsanwalts vereinbart.

b) Belehrt der Rechtsanwalt den Beschuldigten nicht über die Möglichkeit, den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution durch Abtretung an den Geldgeber vor Pfändungen von Gläubigern des Beschuldigten zu schützen, kann dem Geldgeber daraus kein Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt aus einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte erwachsen.

c) Erteilt der Rechtsanwalt des Beschuldigten dem Dritten auf Nachfrage eine rechtlich unzureichende Auskunft über die für ihn mit der Bereitstellung der Kaution verbundenen Risiken, so haftet er dem Dritten aus der Verletzung einer ihm gegenüber begründeten vertraglichen Pflicht.

BGB § 328, § 662, § 675, § 676; StPO § 116, § 116a

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BGH, 05.12.2000 - XI ZR 340/99

Eine Bankauskunft ist korrekt, wenn sie dem tatsächlichen Informationsstand der Bank entspricht und das vorhandene Wissen bei Formulierung der Auskunft zutreffend umgesetzt worden ist. Eine ins einzelne gehende Angabe der zur Verfügung stehenden und berücksichtigten Informationsquellen ist nicht erforderlich.

BGB § 676

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BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

a) Die Empfehlung der im August 1993 emittierten DM-Fokker-Anleihe war bei einem begrenzt risikobereiten, renditeorientierten Anleger im Oktober 1993 anlegergerecht, nicht aber bei einem Anleger, der eine sichere Anlage zur Alterssicherung wünschte.

b) Die Bezeichnung des Risikos der DM-Fokker-Anleihe als "tragbar" war im Oktober 1993 anlagegerecht.

BGB §§ 276, 676

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BGH, 11.03.1999 - III ZR 292/97

Schadensersatzansprüche aus der Schlechterfüllung eines selbständigen, unentgeltlichen Auskunfts- oder Beratungsvertrags verjähren gemäß § 195 BGB in 30 Jahren.

BGB §§ 195, 676

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BFH, 04.07.2007 - VIII R 46/06

1. Wird ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden und das aufgenommen wird, um die Einlage eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters zu finanzieren, zunächst auf ein verzinsliches Girokonto des Gesellschafters eingezahlt, so erfüllt das Darlehen nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG.

2. Es kommt nicht darauf an, dass Forderungen auf Girokonten wegen deren geringfügiger Guthabenverzinsung u. U. nicht geeignet sind, eine Einkünfteerzielungsabsicht zu begründen.

3. Es ist nicht erkennbar, weshalb die Zahlung auf ein Girokonto des Gesellschafters bei nachfolgender Überweisung der Darlehensmittel auf ein Konto der GmbH lediglich ein "notwendiges Durchgangsstadium im Rahmen einer wirtschaftlich sinnvollen Zahlungsgestaltung" darstellen soll.

4. Wird ein durch eine Kapitallebensversicherung abgesichertes Darlehen teilweise steuerschädlich verwendet, sind die Zinsen aus der Lebensversicherung in vollem Umfang nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig.

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a

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BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04 - Irreführender Kontoauszug

Die Kontoauszüge einer Bank sind irreführend, wenn zwar bei den einzelnen Gutschriften zutreffend zwischen den Daten der Buchung und der Wertstellung unterschieden, bei der optisch hervorgehobenen Angabe des Kontostands am Ende des Auszugs aber nicht deutlich darauf hingewiesen wird, dass darin auch noch nicht wertgestellte Beträge enthalten sein können, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann (Fortführung von BGH, Urt. v. 27. 6. 2002 - I ZR 86/ 00, GRUR 2002, 1093 = WRP 2003, 975 - Kontostandsauskunft).

UWG § 5 Abs. 1; UWG a. F. § 3

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BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Vermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/ 05 - ZIP 2006, 2221). Der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vermittler bei den Vertragsverhandlungen zugleich als selbständiger "Repräsentant" einer Bank auftritt.

BGB § 675 Abs. 2

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BGH, 13.06.2002 - III ZR 166/01

Zur Haftung des Kapitalanlagevermittlers (hier: Fortwirken eines von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestandes).

BGB § 675 Abs. 2

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