Rechtsprechung zu § 16 BImSchG
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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04
Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Änderungsgenehmigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Aussetzung des Verfahrens; Windkraftanlage; Rotor; Grundfläche; Baugrenze.
Wird eine genehmigungsbedürftige oder eine gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG anzuzeigende Windfarm durch Hinzutreten einer weiteren Windkraftanlage geändert, richtet sich die Genehmigungsbedürftigkeit der Änderung nach §§ 15, 16 BImSchG. Das gilt unabhängig davon, wer Betreiber der Windfarm ist und ob im konkreten Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Die Fläche, die vom Rotor einer Windkraftanlage überstrichen werden kann, ist bei der Ermittlung der Grundfläche der Anlage nicht mitzurechnen.
Im Bebauungsplan dürfen sowohl Baugrenzen festgesetzt werden, die allein für Fundament und Turm gelten, als auch Baugrenzen, die sich darüber hinaus auf den Rotor der Windkraftanlage beziehen.
BImSchG § 15 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 1, § 67 Abs. 2 und 4; 4. BImSchV Nr. 1. 6 des Anhangs; UVPG § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 1. 6 der Anlage 1; BauNVO § 16 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5, § 19 Abs. 2, § 23 Abs. 1 und Abs. 3
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BVerwG, 09.04.2008 - 7 B 2.08
Abfallverbrennung; Mitverbrennungsanlage; Änderungsgenehmigung; Alternativenprüfung; Emissionsgrenzwert; Bezugssauerstoffgehalt; Sonderfallprüfung; Irrelevanzklausel; Drittschutz; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht; Störfallkonzept; Kontrollwert; Gebietsbewahrungsanspruch; Außenbereich; Lärmschutz; kurzzeitige Geräuschspitze
Zur Abgrenzung einer wesentlichen Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage von einer Neuerrichtung.
Bei Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen kommt eine Alternativenprüfung nicht in Betracht.
Zu Einwänden einer Drittbetroffenen gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine Mitverbrennungsanlage.
BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, § 6 Abs. 1, § 16; 4. BImSchV § 1 Abs. 2, Abs. 3; 17. BImSchV § 2 Nr. 7, § 5 Abs. 2 Satz 1, § 5a, Anhang IV; UVPG § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 14 g Abs. 1; TA Luft Nr. 4. 8; TA Lärm Nr. 2. 8; Richtlinie 1999/ 30/ EG Art. 1
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BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 15.06
Thermische Abfallbehandlung; Rauchgasreinigungsanlage; immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Erhöhung des Durchsatzes; Nebenbestimmung; Emissionsgrenzwert; Verschärfung; Tagesmittelwert; Halbstundenmittelwert; immissionsschutzrechtliches Vorsorgegebot; Konkretisierung; Stand der Technik; Dynamisierung; atypische Sachverhaltslage; ordnungsgemäßer Anlagenbetrieb; Genehmigungskonformität; Zielwert; Kontrollwert; Fehlfunktion; Einsatzstoff; Inhomogenität.
Die Emissionsgrenzwerte der 17. BImSchV stehen nicht der Festlegung niedrigerer Kontrollwerte entgegen, die den genehmigungskonformen Betrieb der Abfallbehandlungsanlage nachprüfbar machen.
BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1, § 16 Abs. 1, §§ 48, 51; VwGO § 137 Abs. 2; 17. BImSchV § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 11 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 1 Satz 3, § 20 Abs. 1; TA Luft Nr. 1. 3, Nr. 5. 1
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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 11.04
Gründe: I. Der Kläger begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Windenergieanlage.
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BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 8.04
Gründe: I. Die Klägerin begehrt die Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung einer Windenergieanlage.
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BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04
Die Bestimmung "Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt" in § 11 Nr. 1 AFB 87 benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 9 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam.
AVB f. Feuervers. (AFB 87) § 11 Nr. 1
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BGH, 11.01.2007 - III ZR 116/06
Zum (hier verneinten) Mitverschulden eines Bauherrn, der es unterlassen hat, die Bauaufsichtsbehörde nach Rücknahme einer bestandskräftigen Baugenehmigung auf ihm günstige Stellungnahmen der übergeordneten Behörde hinzuweisen.
BGB § 839; § 254
