Rechtsprechung zu § 19 BImSchG
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BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03
"Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Umweltverträglichkeitsprüfung.
Eine "Windfarm" i. S. der Nr. 1. 6 der Anlage 1 zum UVPG und der Nr. 1. 6 des Anhangs zur 4. BImSchV ist dadurch gekennzeichnet, dass sie aus mindestens drei Windkraftanlagen besteht, die einander räumlich so zugeordnet sind, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berühren.
Sobald die für eine "Windfarm" maßgebliche Zahl von drei Windkraftanlagen erreicht oder überschritten wird, ist unabhängig von der Zahl der Betreiber ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen.
BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 1 und 3, §§ 10, 13, 19, 67 Abs. 4; 4. BImSchV § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 1. 6 des Anhangs; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; UVPG § 2 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1. 6 der Anlage 1
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BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07
Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung; Einzelfalluntersuchung; Schwellenwert; UVP-Richtlinie; unmittelbare Anwendung; Änderung; Erweiterung; Neuvorhaben; kumulierende Vorhaben; Kumulierung; Nachholung; Legalisierung; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gebot der Rücksichtnahme.
Eine UVP-Vorprüfung kann in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 und 2 VwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.
Wird die Feststellung, dass nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, entgegen § 3a Satz 2 UVPG nicht bekannt gegeben, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigungsentscheidung.
VwVfG § 45 Abs. 1 und 2; UVPG § 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) und Nr. 2 Buchst. a), § 3a Satz 2 und 4, § 3b Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und 3, § 3c Satz 1 und 5, § 12, Anl. 1 Nr. 7. 4, Anl. 2 Nr. 2; UVP-RL Art. 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4, Anh. II Nr. 1 Buchst. e); BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; BImSchG § 10, § 19; 4. BImSchV § 1 Abs. 5, Nr. 7. 1 Buchst. d) der Anlage; TA Luft 2002 Nr. 4. 4. 2, Nr. 4. 8
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BVerwG, 13.12.2007 - 7 C 41.07
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht; Betriebsumfang; Produktionsleistung; Stahlgießerei; Rohguss; guter Guss.
Der Begriff "Produktionsleistung von Gussteilen" im Sinne von Nr. 3. 7 des Anhangs zur 4. BImSchV stellt auf die Rohgussmenge und nicht auf die Menge des verkaufsfertigen Gusses (sog. guter Guss) ab.
BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1; 4. BImSchV § 1 Abs. 1 Satz 4 und Anhang 3. 7 Spalte 2
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BGH, 24.10.2000 - X ZR 15/98 - Bauschuttsortieranlage
a) Ein Rechtsmangel der Kaufsache ist bei einer behaupteten Patentverletzung bereits dann dargetan und bewiesen, wenn feststeht, daß einem Dritten ein Schutzrecht zusteht, kraft dessen er allein befugt ist, einen Gegenstand, wie er verkauft worden ist, zu benutzen. Beruft sich hingegen der Verkäufer darauf, daß der Patentinhaber sein Recht nicht mehr geltend machen könne, weil es erschöpft ist oder er der Benutzung zugestimmt hat, so trifft ihn hierfür die Darlegungs- und Beweislast.
b) Verletzt der gekaufte Gegenstand das Patent eines Dritten, ist es grundsätzlich interessengerecht, dem Verkäufer zunächst Gelegenheit zu geben, den Rechtsmangel zu beseitigen, bevor dem Käufer das Recht zugebilligt wird, sich vom Vertrag zu lösen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
