Rechtsprechung zu § 42 GKG
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BFH, 20.10.2005 - III S 20/05
Hebt die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld auf, bemisst sich der Streitwert in einem Verfahren gegen den Aufhebungsbescheid nur nach dem Kindergeldbetrag für das Kind, für das der Anspruch streitig ist. Mittelbare Auswirkungen auf das Kindergeld für weitere Kinder des Anspruchsberechtigten bleiben außer Betracht.
EStG § 66 Abs. 1; GKG § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, § 52 Abs. 1 Satz 1, § 63 Abs. 2 Satz 2
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BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04
Bei Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen dauernden Dienstverhältnisses vor den ordentlichen Gerichten (hier: Hauptgeschäftsführer einer Handwerkskammer) bestimmt sich der Gebührenstreitwert grundsätzlich in Anlehnung an § 17 Abs. 3 GKG a. F. (§ 42 Abs. 3 n. F.).
§ 13 Abs. 4 GKG a. F. und § 12 Abs. 7 ArbGG a. F. (§ 52 Abs. 4 GKG n. F. und § 42 Abs. 4 GKG n. F.) sind nicht entsprechend anwendbar (Bestätigung von BGH, Beschluß vom 13. Februar 1986 - IX ZR 114/ 85 - NJW-RR 1986, 676). Das verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
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BAG, 16.05.2007 - 2 AZB 53/06
Streitwertfestsetzung im Urteil - Bindungswirkung
Gründe: I. Der Kläger hat Rücknahme einer Abmahnung und ihre Entfernung aus der Personalakte verlangt. Er ist bei der Beklagten als Mechaniker beschäftigt. Die monatliche Bruttovergütung betrug im maßgeblichen Zeitraum 3. 005, 27 Euro. Die Abmahnung war erfolgt, weil der Kläger sich geweigert ...
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BGH, 17.09.2008 - III ZR 326/07
Eine Klage auf Entschädigung des Verdienstausfalls wegen eines beruflichen Tätigkeitsverbots im Sinn des § 31 IfSG ist gegen das Land, in dem das Verbot erlassen wurde, zu richten (§ 66 Abs. 1 IfSG); insoweit ist der Träger der zuständigen Behörde, die im Verwaltungsverfahren nach § 56 IfSG mit solchen Ansprüchen befasst ist, nicht passivlegitimiert.
IfSG §§ 31, 56, 66 Abs. 1
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BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines Pflegeheims mitzuwirken - Kündigung des Versorgungsvertrags
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Kündigung des Versorgungsvertrages für eine Seniorenpflegeeinrichtung.
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BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06
Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung
1. Soweit sich das aus der Versorgungszusage ergibt, hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Einhaltung des (externen) Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung.
2. Tarifliche Ausschlussfristen erfassen den Anspruch auf Einhaltung des Durchführungsweges, zB durch Abführung von Beiträgen, in aller Regel nicht.
3. § 18a BetrAVG regelt die Verjährung betriebsrentenrechtlicher Ansprüche umfassend: Soweit keine regelmäßig wiederkehrenden Leistungen nach Satz 2 vorliegen, verjähren Ansprüche nach Satz 1 in dreißig Jahren. Ansprüche auf Einhaltung eines betriebsrentenrechtlichen Durchführungsweges fallen nicht unter Satz 2 der Bestimmung.
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BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06
Regelungskompetenz der Betriebsparteien
1. Die Betriebsparteien besitzen eine umfassende Kompetenz, durch freiwillige Betriebsvereinbarungen Regelungen über Arbeitsbedingungen zu treffen.
2. Die Betriebsparteien sind beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG zur Wahrung der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten allgemeinen Handlungsfreiheit der Arbeitnehmer verpflichtet. Sie dürfen diese nur beschränken, wenn die getroffene Regelung zur Erreichung ihres Zwecks geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist.
3. Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die von den Arbeitnehmern bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses die gerichtliche Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen verlangt, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen, belastet die Arbeitnehmer unverhältnismäßig und ist unwirksam.
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BSG, 07.12.2006 - B 6 KA 42/06 R
Bestimmung des Streitwertes bei Rechtsstreit über Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Gründe: Die Festsetzung eines vorläufigen Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 197a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 Sozialgerichtsgesetz iVm § 63 Abs. 1 Satz 1, §
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BVerwG, 08.09.2008 - 3 B 52.08
Betriebsprämie; Referenzwert; besondere Lage; Investition; Investitionsplan; Streitwert.
Eine Investition im Sinne von Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 795/ 2004 liegt nur vor, wenn die Investitionsmaßnahme in der Absicht begonnen wurde, die Kapazitäten für eine bestimmte Produktion zu schaffen, zu erweitern oder zu verbessern und auf diesem Wege Ansprüche für zusätzliche Direktzahlungen zu begründen. Diese Direktzahlungen müssen zudem vom betriebsindividuellen Betrag der Betriebsprämie erfasst sein.
Verlangt der Kläger eine höhere Festsetzung des Referenzwertes für die Betriebsprämie, so ist der Streitwert auf den Mehrbetrag festzusetzen. Eine Vervielfältigung findet ebenso wenig statt wie eine Verminderung um ein Viertel.
VO (EG) Nr. 1782/ 2003 Art. 42 Abs. 4; VO (EG) Nr. 795/ 2004 Art. 21; BetrPrämDurchfG § 5; BetrPrämDurchfV § 15; GKG § 52
