Rechtsprechung zu § 84 HGB
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BFH, 30.06.2005 - III R 76/03

Im Fördergebiet errichtete Tankstellen, die ein außerhalb des Fördergebiets ansässiges Mineralölunternehmen Tankstellenverwaltern als selbständigen Handelsvertretern zum Betrieb überlässt, sind nicht - auch nicht teilweise - Betriebsstätten des Mineralölunternehmens, sondern ausschließlich Betriebsstätten der Tankstellenverwalter. Von dem Mineralölunternehmen für diese Tankstellen angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter sind daher mangels Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht zulagenbegünstigt.

AO 1977 § 12 Satz 1, Satz 2 Nrn. 5 und 6, § 13; HGB § 84; InvZulG 1991/ 1993 § 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2

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BFH, 30.06.2005 - III R 47/03

Überlässt ein Mineralölunternehmen mit Zweigstellen im Fördergebiet Tankstellen, die es im Fördergebiet errichtet hat, Tankstellenverwaltern als selbständigen Handelsvertretern zum Betrieb, sind die Tankstellen nicht - auch nicht teilweise - (Vertriebs-) Betriebsstätten des Mineralölunternehmens, sondern ausschließlich (Handels-) Betriebsstätten der Tankstellenverwalter.

Wirtschaftsgüter, die das Mineralölunternehmen nach dem 31. Dezember 1992 und vor dem 1. Januar 1997 für die überlassenen Tankstellen angeschafft oder hergestellt hat, sind nicht zulagenbegünstigt, weil sie in einer von der Gewährung der Investitionszulage ausgeschlossenen Betriebsstätte des Handels verblieben sind.

AO 1977 § 12 Satz 1, Satz 2 Nrn. 5 und 6, § 13; HGB § 84; InvZulG 1993 § 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2, § 3 Satz 2; InvZulG 1996 § 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2, § 3 Satz 3

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BGH, 11.01.2006 - VIII ZR 396/03

Ein Mineralölunternehmen handelt rechtsmissbräuchlich, wenn es die Belieferung einer Tankstelle mit Kraftstoffen unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Forderungen gegen den Tankstellenbetreiber einstellt, diesen aber gleichzeitig an dem vertraglichen Verbot, Konkurrenzprodukte zu vertreiben, festhält und ihm dadurch den Betrieb der Tankstelle und damit die Erzielung von Einnahmen unmöglich macht.

BGB §§ 242, 273; HGB § 84

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BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

1. Wird mit dem Kündigungsschutzantrag gem. § 4 KSchG das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung geltend gemacht, ist die Klage als unbegründet abzuweisen, wenn zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

2. Schließen sich mehrere selbständige Versicherungsvertreter zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Agentur zusammen, begründet die in dem Gesellschaftsvertrag vereinbarte wechselseitige Verpflichtung der Partner zur Einbringung ihrer vollen Arbeitskraft regelmäßig keine entsprechende Verpflichtung im Verhältnis zu dem Versicherungsunternehmen, mit dem alle Partner individuelle Agenturverträge geschlossen haben.

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BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

Tatbestand: Die Parteien streiten über den Arbeitnehmerstatus des Klägers.

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BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbstständige - Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner selbstständigen Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist.

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BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

1. Die Tarifvertragsparteien sind frei, den unbestimmten Rechtsbegriff der arbeitnehmerähnlichen Person i. S. d. § 12a TVG auszufüllen, wenn sie den Geltungsbereich von Tarifverträgen für diesen Personenkreis festlegen wollen.

2. Rundfunkgebührenbeauftragte können arbeitnehmerähnliche Personen i. S. v. § 12a TVG sein.

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BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01

Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

Tatbestand: Die Parteien streiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und dessen wirksame Befristung.

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BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

Für den Arbeitnehmerstatus eines zur Aushilfe engagierten Orchestermusikers ist entscheidend, ob der Mitarbeiter auch im Rahmen des übernommenen Engagements seine Arbeitszeit noch im wesentlichen frei gestalten kann oder insoweit einem umfassenden Weisungsrecht der Orchesterleitung unterliegt.

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BAG, 27.06.2001 - 5 AZR 561/99

Kurierdienstfahrer

Ein Kurierdienstfahrer, der allein entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang er tätig werden will, und für ausgeführte Frachtaufträge das volle vom Auftraggeber zu leistende Entgelt erhält, ist kein Arbeitnehmer des Unternehmens, das die Frachtaufträge annimmt und an die Kurierdienstfahrer weitergibt.

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