Handelsgesetzbuch
| 1. Buch - Handelsstand (§§ 1 - 104a) |
| 7. Abschnitt - Handelsvertreter (§§ 84 - 92c) |
(1) Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbständig ist, wer im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.
(2) Wer, ohne selbständig im Sinne des Absatzes 1 zu sein, ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, gilt als Angestellter.
(3) Der Unternehmer kann auch ein Handelsvertreter sein.
(4) Die Vorschriften dieses Abschnittes finden auch Anwendung, wenn das Unternehmen des Handelsvertreters nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
Rechtsprechung zu § 84 HGB
887 Entscheidungen zu § 84 HGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 26.02.2009 - I ZR 28/06
Versicherungsuntervertreter
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
Handelsrecht - Verwertung von Kundendaten nach Ende des Vertreterverhältnisses?
- BGH, 05.11.2008 - I ZR 28/06
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
Zum selben Verfahren:
- ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern
- LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter
- LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98
Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter
Zum selben Verfahren:
- ArbG Nürnberg, 09.09.1996 - 12 Ca 4696/96
- LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter
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Literatur im Internet zu § 84 HGB
- Scheinselbständigkeit im Außendienst von Küstner, v. Manteuffel & Wurdack, Kanzlei für Vertriebsrecht (Praxishinweise)
Abgrenzung Selbstständigkeit - abhängige Beschäftigung im Außendienst
über www.vertriebsrecht.de - Handelsvertreter und Insolvenz - sach- und international rechtliche Aspekte in Deutschland und Belgien von Kampf, Achim (Dissertation)
Die Arbeit untersucht die sach- und international insolvenzrechtlichen Aspekte, die im Rahmen des Rechtsverhältnisses zwischen Handelsvertreter und Unternehmer relevant sind, und zwar bei der Insolvenz des Handelsvertreters wie auch bei einer solchen des Unternehmers und des geworbenen Kunden.
Stand: 15.10.2003
ArchiMeD - Künstler-Repräsentanten, -Agenten und -Manager als Handelsvertreter: Konkurrenzvertretung und Interessenwahrnehmung als Grundlagenprobleme des Handelsvertreterrechts von Michael Martinek (Aufsatz)
WRP 2006, 1047 – 1060
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Querverweise
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- § 12a (Arbeitnehmerähnliche Personen)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 5 III (Begriff des Arbeitnehmers) (zu §§ 84 ff)