Rechtsprechung zu § 18 RPflG
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BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

Art. 3 Abs. 1 GG vermittelt dem Bewerber um das Amt eines Insolvenzverwalters einen Rechtsanspruch auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens nach § 56 Abs. 1 InsO.

Es ist mit dem grundgesetzlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar, eine Anfechtung der Bestellung zum Insolvenzverwalter durch Mitbewerber und einen vorläufigen Rechtsschutz zur Verhinderung der Bestellung zu versagen.

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BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 698/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen die richterliche Überprüfung der Stimmrechtsentscheidung des Rechtspflegers in einem Insolvenzverfahren (§ 77 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung ...

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BGH, 14.10.2004 - IX ZB 114/04

Nicht nachrangige Insolvenzgläubiger sind grundsätzlich auch dann berechtigt, einen Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung zu stellen, wenn ihre angemeldeten Forderungen noch nicht geprüft oder vom Insolvenzverwalter oder einem Gläubiger bestritten worden sind.

InsO § 75 Abs. 1 Nr. 3

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BGH, 07.10.2004 - IX ZB 128/03

Der Beschluß der ersten Gläubigerversammlung zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters kann auch dann nicht im Verfahren nach § 78 Abs. 1 InsO angefochten werden, wenn der Insolvenzverwalter zuvor die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat (Ergänzung zu BGH ZIP 2003, 1613).

InsO § 57, § 78 Abs. 1

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BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht.

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