Rechtsprechung zu § 27 RPflG
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BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 41.04

Arbeitszeit; Dienststunden; Gehorsamspflicht; Gewaltentrennung; gleitende Arbeitszeit; Rechtspfleger; Rechtspflegergesetz; Richter; richterliche Unabhängigkeit; Richterstatus; sachliche Unabhängigkeit; Weisungsunabhängigkeit.

Rechtspfleger sind bei ihrer Tätigkeit von der Einhaltung gesetzlicher Dienststundenregelungen nicht befreit.

GG Art. 92, 97, 114; RPflG § 9; LBG NRW § 58; AZVO NRW § 1 Abs. 1 und 2, § 7

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BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04

Gründe: I Die Klägerin ist im gehobenen Justizdienst des beklagten Landes bei einem Amtsgericht als Rechtspflegerin in der Vormundschaftsabteilung tätig. Zum 1. Mai 1999 wurde dort durch Dienstvereinbarung zwischen dem Direktor des Amtsgerichts und dem örtlichen Personalrat die gleitende ...

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