Rechtsprechung zu § 288 StGB
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BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten Max Frank N. und Ingrid Emma M. jeweils des Bankrotts in Tateinheit mit Vereiteln der Zwangsvollstreckung sowie der fahrlässigen falschen Versicherung an Eides Statt schuldig gesprochen; es hat gegen den Angeklagten N. eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier ...

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BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99

Gründe: I. Die Staatsanwaltschaft Rottweil führt gegen W., dessen Mutter M. und den Beschwerdeführer Rechtsanwalt S. das Ermittlungsverfahren 11 Js 3545/ 99 wegen Vereitelns der Zwangsvollstreckung, Betruges u. a. Gegenstand der Ermittlungen ist der Verdacht, die Beschuldigten W. und M. hätten ...

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BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97

a) Wird der eingeklagte einheitliche Anspruch auf Rückgewähr von Vermögensgegenständen, die der - nicht am Verfahren beteiligte - Schuldner an den Beklagten verschoben haben soll, zugleich auf die Vorschriften über die Gläubigeranfechtung und andere Rechtsnormen (z. B. über unerlaubte Handlung) gestützt, so unterbricht die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners das Verfahren insgesamt; nimmt der Konkursverwalter dieses auf, so kann er den Rückgewähranspruch unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten geltend machen.

b) Der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen der angefochtenen Rechtshandlung und der Beeinträchtigung des Gläubigerzugriffs ist gegeben, wenn die Rechtshandlung im natürlichen Sinne eine Bedingung für die Gläubigerbenachteiligung darstellt.

c) Eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung setzt nicht voraus, daß der weitere Umstand, der zu der angefochtenen Rechtshandlung hinzutritt und erst mit dieser zusammen die Gläubigerbenachteiligung auslöst, seinerseits durch die angefochtene Rechtshandlung verursacht ist.

d) Zu den Voraussetzungen einer treuwidrigen Geltendmachung des Anfechtungsrechts.

AnfG [1898] §§ 3 Abs. 1, 13 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 240; InsO § 92

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BGH, 27.11.2003 - IX ZR 310/00

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Drittwiderspruchsklage bleibt bestehen, wenn nach einem erfolglosen Pfändungsversuch eine Wiederholung der Vollstreckung aus dem Titel in den Gegenstand möglich ist.

ZPO § 771

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BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1513/02

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. ...

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