Rechtsprechung zu § 14 VereinsG
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BVerwG, 09.11.2005 - 6 VR 6.05

Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Strafvorschrift; "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen".

Eine Strafvorschrift ist nur dann im Sinne von § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative VereinsG "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen", wenn sie allein dem Schutz des Staates dient; das ist bei § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG nicht der Fall.

GG Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1, 3, § 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative, § 18 Satz 2, § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative BVerfSchG § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StGB § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 G 10 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG § 74 a Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative

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BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02

Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft; Vereinsverbot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Eine Religionsgemeinschaft kann nach dem seit dem 8. Dezember 2001 geänderten Vereinsgesetz verboten werden, wenn sie sich in kämpferisch-aggressiver Weise gegen die Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaat oder den in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Menschenwürde richtet.

GG Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 1 und 2, Art. 20 Abs. 1 und 2, Art. 79 Abs. 3, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 2; VereinsG §§ 3, 14, 15; VwVfG §§ 28, 37

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BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von Ausweisungsgründen, Vertrauensschutz, Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, vereinsrechtliches Betätigungsverbot, Vorfeldunterstützung des internationalen Terrorismus, PKK und Nachfolgeorganisationen, ERNK, Unterstützung des Terrorismus, Unterstützungsbegriff, latente Gefährdung, Demonstrationsteilnahme, Veranstaltungsteilnahme, Meinungsfreiheit, Verhältnismäßigkeit, Zeugen vom Hörensagen, Distanzierung gegenüber terroristischen Zielen, Verwertung von V Mann Aussagen, Zeugenbeweis betr. Wiedererkennen von Personen.

1. Auch die bloße Teilnahme an Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen kann einen Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG) und damit zugleich einen Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 2 AuslG darstellen, wenn sie unter dem Gesichtspunkt der maßgeblichen Verbotsgründe erheblich ist, auf die verbotene inländische Tätigkeit des Vereins bezogen und konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Außenwirkung zu erzielen.

2. Als Unterstützung einer Vereinigung, die ihrerseits den internationalen Terrorismus unterstützt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative AuslG), ist jede Tätigkeit anzusehen, die sich - für den Ausländer erkennbar - in irgendeiner Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten einer solchen Vereinigung auswirkt und damit ihr Gefährdungspotenzial stärkt.

3. An einem Unterstützen im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative AuslG fehlt es hingegen, wenn jemand lediglich einzelne politische, humanitäre oder sonstige Ziele der Organisation, nicht aber auch die Unterstützung des internationalen Terrorismus befürwortet und nur dies durch seine Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt.

4. Die Schwelle für das Eingreifen des durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz ab 1. Januar 2002 eingeführten neuen Versagungsgrundes nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative AuslG ist nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers angesichts der außerordentlichen Gefahren des internationalen Terrorismus deutlich niedriger anzusetzen als die Anforderungen an eine persönliche und konkrete Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland nach der bereits früher geltenden ersten Alternative dieser Bestimmung.

5. Ob ein Ausländer die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative AuslG erfüllt, kann erst nach einer umfassenden und konkreten Prüfung der Aktivitäten der Vereinigung und des Verhaltens des Ausländers durch eine wertende Gesamtbetrachtung entschieden werden.

AufenthG § 101 Abs. 1, § 104 Abs. 1; AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 5 erste und letzte Alternative, § 24 Abs. 1 Nr. 6, § 46 Nr. 2, § 47 Abs. 2; VereinsG § 14 Abs. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 4; BayVwVfG Art. 3 Abs. 3; StGB §§ 129, 129 a

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BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 1.02

"Kalifatsstaat"; Religionsgemeinschaft; Teilorganisation; Vereinsverbot.

Für die Beurteilung, ob eine religiöse Gemeinschaft Teilorganisation einer verbotenen Religionsgemeinschaft ist, gelten grundsätzlich keine anderen Maßstäbe als bei anderen Organisationen.

GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 2; VereinsG §§ 3, 14

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BVerwG, 16.07.2003 - 6 VR 10.02

Gründe: I. Das Bundesministerium des Innern stellte mit Verfügung vom 31. Juli 2002 fest, dass die Tätigkeit des Antragstellers Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer, religiöser oder sonstiger Belange unterstütze, befürworte und hervorrufe, eine Vereinigung außerhalb des ...

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BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare Unterstützung von Gewalt durch finanzielle Zuwendungen; Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens "in der Regel"; Absehen von der Einziehung des Vermögens.

Ein Verein richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 GG, wenn er durch finanzielle Zuwendungen über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang eine Gruppierung unterstützt, die Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineinträgt, und wenn die dadurch eintretende Beeinträchtigung des friedlichen Miteinanders der Völker von einem entsprechenden Willen des Vereins getragen ist.

GG Art. 9 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 4 Satz 1; BGB §§ 47 ff.; VwVfG § 28 Abs. 2 Nr. 1

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BVerfG, 16.06.2000 - 1 BvR 1539/94

Gründe: Beide Verfassungsbeschwerden betreffen dasselbe Vereinsverbot. Das beschwerdeführende Kurdistan-Komitee e. V. ist durch Verfügung des Bundesministeriums des Innern verboten und aufgelöst worden. Die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Der dagegen gerichtete Antrag auf Wiederherstellung ...

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BVerwG, 20.12.2005 - 6 A 4.05

Gründe: I. Die Klägerin zu 1 gibt u. a. eine Tageszeitung heraus. Der Kläger zu 2 ist Geschäftsführer der Klägerin zu 1. Bei den Klägern zu 3 und zu 4 handelt es sich um Gesellschafter der Klägerin zu 1, bei dem Kläger zu 5 um den verantwortlichen Redakteur der von der Klägerin zu 1 herausgegebenen ...

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BVerwG, 18.10.2005 - 6 VR 5.05

Gründe: I. Die Antragstellerin zu 1 gibt u. a. eine Tageszeitung heraus. Der Antragsteller zu 2 ist Geschäftsführer der Antragstellerin zu 1. Bei den Antragstellern zu 3 und zu 4 handelt es sich um Gesellschafter der Antragstellerin zu 1, bei dem Antragsteller zu 5 um den verantwortlichen Redakteur ...

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BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05

Vereinsverbot; religiöse und weltanschauliche Vereinigungsfreiheit; Anwendbarkeit von Art. 9 Abs. 2 GG; Sich-Richten gegen den Gedanken der Völkerverständigung; Aufforderung zur Beseitigung des Staates Israel und zur Tötung von Menschen.

Eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft kann unter den Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 GG verboten werden.

GG Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 9 Abs. 2, Art. 140 i. V. m. Art 137 Abs. 2 und 3 WRV; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1 3. Alternative und Satz 2, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 18 Satz 2

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