Rechtsprechung zu § 384 ZPO
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BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

a) Die Anordnung zur Vorlage von Urkunden oder anderen Unterlagen nach § 142 ZPO kann auch der Bereitstellung von Beweismitteln dienen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/ 98 - NJW 2000, 3488).

b) Eine gemäß § 142 ZPO als Dritte auf Vorlage von Unterlagen in Anspruch genommene juristische Person kann die Herausgabe verweigern, wenn ihr dadurch ein eigener vermögensrechtlicher Schaden entstehen würde (§ 142 Abs. 2 Satz 1 ZPO i. V. m. § 384 Nr. 1 ZPO). Hierfür genügt es, dass die Durchsetzung von Ansprüchen gegen sie auch nur erleichtert würde (Abweichung von RGZ 32, 381).

ZPO §§ 142, 384 Nr. 1

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BGH, 08.04.2008 - VIII ZB 20/06

Der Zeuge, der in zweiter Instanz erneut vernommen wird, nachdem er bereits in erster Instanz zur Sache ausgesagt hat, darf das Zeugnis verweigern über Fragen, deren Beantwortung ihn der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 153 StGB wegen seiner erstinstanzlichen Aussage aussetzen würde.

ZPO § 384 Nr. 2; StGB § 153

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BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 4/97 R

Gewaltopfer - Ausschluß der Entschädigung - Versagungsgrund - leichtfertige Selbstgefährdung - Beweislast

Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Anspruch des Klägers auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).

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BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

a) Ein aufgrund des Inserats eines Vermittlungsinstituts mit einer tatsächlich nicht vermittlungsbereiten Person (Lockvogelangebot) zustande gekommener Partnervermittlungsvertrag ist grundsätzlich nicht sittenwidrig im Sinne des § 138 BGB. Er kann aber nach § 123 BGB anfechtbar sein.

b) Weder aus § 656 BGB noch aus der den Kunden eines Partnervermittlungsunternehmens geschuldeten Diskretion folgt die Unzulässigkeit einer Zeugenvernehmung des in der Anzeige Beschriebenen über die Behauptung eines Lockvogelangebots.

c) Die Weigerung der nicht beweispflichtigen Partei, Namen und Anschrift eines nur ihr bekannten Zeugen mitzuteilen, kann nicht als Verletzung sekundärer Darlegungslast, sondern lediglich als Beweisvereitelung im Rahmen des § 286 ZPO gewürdigt werden.

BGB §§ 123, 138, 656; ZPO § 286

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BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07 - Akteneinsichtsgesuch

a) Dem Verteidiger eines Nebenbetroffenen ist Akteneinsicht auch in die Bußgeldakten der anderen Betroffenen und Nebenbetroffenen zu gewähren, wenn diese sich auf einen einheitlichen Gesamtkomplex beziehen und gleichfalls dem Beschwerdegericht vorliegen.

b) Mögliche Geschäftsgeheimnisse der anderen (Neben-) Betroffenen hindern die Akteneinsicht grundsätzlich nicht.

OWiG § 46 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 1

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BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R

Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit - Waffen-SS - NS-Täter - Nationalsozialismus - Unrechtssystem - Opferlage - Systembezug - Vertrauensschutz - Entziehung - Versagung

Tatbestand: Streitig ist die Entziehung einer Grundrente und in ihrer Folge eines Heilbehandlungsanspruchs wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit während der Herrschaft des Nationalsozialismus nach § 1a Bundesversorgungsgesetz (BVG).

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BGH, 11.02.2004 - XII ZB 162/01

Zur Korrektur eines im Ausgangsverfahren rechtsfehlerhaft zugrunde gelegten Ehezeitendes im Abänderungsverfahren nach § 10 a VAHRG (Fortführung von Senatsbeschluß vom 13. Dezember 1995 - XII ZB 95/ 93 - FamRZ 1996, 282, 283).

VAHRG § 10 a Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1587 Abs. 2

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BSG, 01.09.1999 - B 9 VG 3/97 R

Opferentschädigung - Versagung der Entschädigung - Mitverursachung der Schädigung - grobfahrlässige Selbstgefährdung des Opfers

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben.

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