Rechtsprechung
   AG Berlin-Wedding, 25.06.2013 - 7 C 148/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23800
AG Berlin-Wedding, 25.06.2013 - 7 C 148/12 (https://dejure.org/2013,23800)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 25.06.2013 - 7 C 148/12 (https://dejure.org/2013,23800)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 7 C 148/12 (https://dejure.org/2013,23800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Bedrohung von andern Mietern

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur fristlosen Kündigung eines psychisch erkrankten Mieters; §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2, 574 Abs. 1 BGB; 721 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schizophrener Mieter stört Hausfrieden: Fristlose Kündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei Bedrohung von andern Mietern

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Nachhaltige Störung: Fristlose Kündigung psychisch-kranker Mieter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei Bedrohung von andern Mietern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens durch schuldunfähigen Mieter? (IMR 2013, 503)

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.09.2014 - 25 C 219/13

    Auch einem schuldunfähigen Mieter kann gekündigt werden!

    Bereits der über Monate andauernde, ständige Lärm tagsüber, aber auch in den Abend- und Nachtstunden, teilweise mit Klingeln bei den Nachbarn, stellt, auch im Falle eines schuldunfähigen Verursachers, eine unzumutbare und dauerhafte Störung des Hausfriedens dar, die zur fristlosen Kündigung berechtigt (vgl. AG Lichtenberg, Urt. v. 25.03.2014, Az.: 6 C 425/13; AG Spandau, Urt. v. 07.03.2014, Az.: 3 C 122/13; AG Wedding, Urt. v. 23.03.-, Az.: 7 C 148/12).
  • LG Hamburg, 23.06.2021 - 316 T 24/21

    Fristlose Kündigung eines schuldunfähig psychisch erkrankten Mieters wegen einer

    Die Verpflichtung zur Toleranz endet jedoch dort, wo durch das Verhalten des psychisch erkrankten Mieters die Gesundheit anderer Mieter im Haus ernsthaft gefährdet wird (AG Berlin-Wedding, Urteil vom 25.06.2013 - 7 C 148/12, BeckRS 2013, 15036; AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Versäumnisurteil vom 12.09.2014 - 25 C 219/13, BeckRS 2015, 3461; Schmidt-Futterer/Blank,14. Aufl. 2019, BGB § 569 Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht