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AG Dinslaken, 19.09.2019 - 30 C 97/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Kausalitätsnachweis bei HWS-Distorsion
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 167/02
Erbringen des Vollbeweises für die erlittenen Verletzungen und die Ursächlichkeit …
Auszug aus AG Dinslaken, 19.09.2019 - 30 C 97/17
Mehr hat die Klägerin als Geschädigte dann nicht bewiesen, etwaige Zweifel gehen zur ihren Lasten (LG Bochum, BeckRS 2007, 15946).Erst dann, wenn das Gericht nach dem Gutachten auf Grund der dort sicher gewonnenen Erkenntnisse in einen Bereich gelangt, wo eine unfallbedingte HWS-Verletzung zumindest wahrscheinlich ist oder wahrscheinlich erscheint, können dann auch sonstige Umstände bedeutsam sein und müssen demnach weiter aufgeklärt werden (LG Bochum, BeckRS 2007, 15946).
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02
Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung
Auszug aus AG Dinslaken, 19.09.2019 - 30 C 97/17
Für die Frage der haftungsbegründenden Kausalität, d. h. dafür, dass durch den Unfall die HWS- und LWS-Distorsion versursacht wurde, trägt die Geschädigte die Beweislast nach den genannten Grundsätzen des Vollbeweises nach § 286 ZPO (BGH NJW 2003, 1116; NJW 2000, 953; OLG München, r+s 2006, 474, 475). - BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
Auszug aus AG Dinslaken, 19.09.2019 - 30 C 97/17
Für die Frage der haftungsbegründenden Kausalität, d. h. dafür, dass durch den Unfall die HWS- und LWS-Distorsion versursacht wurde, trägt die Geschädigte die Beweislast nach den genannten Grundsätzen des Vollbeweises nach § 286 ZPO (BGH NJW 2003, 1116; NJW 2000, 953; OLG München, r+s 2006, 474, 475). - OLG München, 15.09.2006 - 10 U 3622/99
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Unfallbedingte …
Auszug aus AG Dinslaken, 19.09.2019 - 30 C 97/17
Für die Frage der haftungsbegründenden Kausalität, d. h. dafür, dass durch den Unfall die HWS- und LWS-Distorsion versursacht wurde, trägt die Geschädigte die Beweislast nach den genannten Grundsätzen des Vollbeweises nach § 286 ZPO (BGH NJW 2003, 1116; NJW 2000, 953; OLG München, r+s 2006, 474, 475).