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AG Flensburg, 29.03.2021 - 66 C 183/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Mietkautionssparbuch - Freigabe der Sicherheit und Rückgabe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ansprüche aus einem Mietvertrag auf Rückgabe einer Mietkaution und Mietzahlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rückgabe einer Mietkaution bei Mietermehrheit
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Inhaber des Mietkautionssparkontos kann auch bei Mietermehrheit allein auf Herausgabe der Sparbuchs klagen - Sparkonto als Mietsicherheit an Vermieter verpfändet
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- AG Berlin-Schöneberg, 02.03.2006 - 106 C 169/05
Wohnraummiete: Keine Aufrechnung des Vermieters gegenüber dem Anspruch des …
Auszug aus AG Flensburg, 29.03.2021 - 66 C 183/20
Eine andere Beurteilung ergibt sich nicht aus der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg vom 02.03.2006 (Az: 106 C 169/05). - BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14
Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der …
Auszug aus AG Flensburg, 29.03.2021 - 66 C 183/20
Mit der Beendigung des Mietverhältnisses und dem Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist zugunsten des Beklagten von sechs Monaten ist dem Kläger der Anspruch auf Freigabe der Sicherheit und Rückgabe des Sparbuches erwachsen (BGH, Versäumnisurteil vom 20.07.2016, VIII ZR 263/14, zitiert nach juris Rn. 12). - LG Flensburg, 09.10.2008 - 1 S 56/08
Mietvertrag: Aktivlegitimation eines geschiedenen Ehegatten zur Rückforderung der …
Auszug aus AG Flensburg, 29.03.2021 - 66 C 183/20
Denn bei einer Personenmehrheit liegt bezüglich der zurückzufordernden Mietkaution eine Mitgläubigerschaft gemäß § 432 BGB bzw. eine gemeinschaftliche Gläubigerschaft vor (LG Flensburg, Beschluss vom 09.10.2008, 1 S 56/08, zitiert nach juris Rn. 4 m.w.N.). - BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98
Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB
Auszug aus AG Flensburg, 29.03.2021 - 66 C 183/20
Vielmehr genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, ein für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen, so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 18.01.2000, VI ZR 375/98, zitiert nach juris Rn. 18). - AG Leonberg, 03.02.2015 - 4 C 469/14
Abnahmeprotokoll liegt vor: Vermieter kann keine Mängelrechte (mehr) geltend …