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   AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17   

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https://dejure.org/2017,46884
AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17 (https://dejure.org/2017,46884)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.09.2017 - 75 AR 3/17 (https://dejure.org/2017,46884)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. September 2017 - 75 AR 3/17 (https://dejure.org/2017,46884)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2017 - 10 W 391/17

    Gebühren für die Erteilung eines Negativattestes im Nachlassverfahren

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17
    Vielmehr ist mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf davon auszugehen, dass die Negativauskunft eine Justizverwaltungsangelegenheit darstellt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.8.2017, 10 W 391/17, BeckRS 2017, 123139).

    Die Gebühr nach Nr. 1401 der Anlage zum JVKostG fällt daher über die Verweisung in § 1 Hessisches Justizkostengesetz für alle Negativbescheinigungen der Justizbehörden des Landes Hessen in Justizverwaltungsangelegenheiten an, soweit keine speziellere Regelung existiert (so auch für die vergleichbare Rechtslage in NRW OLG Düsseldorf, Beschl.v. 10.8.2017, a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 22.06.2016 - 14 W 295/16

    Nachlassverfahren: Kostenerhebung des Nachlassgerichts für die Erteilung einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17
    Die Ansicht der Oberlandesgerichte Köln und Koblenz, bei einer Antragstellung nach § 13 FamFG handele es sich nach funktionaler Betrachtungsweise immer um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, was ein Justizverwaltungshandeln ausschließe, denn anders als § 299 ZPO unterscheide § 13 FamFG nicht nach anhängigen und nicht anhängigen Verfahren und nach Beteiligten und nicht Beteiligten an dem Verfahren, so dass unerheblich sei, ob tatsächlich eine Nachlassakte existiere (OLG Koblenz, Beschl. v. 6.3.2017, 14 W 60/17, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 22.6.2016, 14 W 295/16, juris Rn. 8; OLG Köln, Beschl. v. 15.5.2017, 2 Wx 108/17, juris Rn. 11 ff.) kann hier nicht geteilt werden.
  • OLG Köln, 15.05.2017 - 2 Wx 108/17

    Entstehung einer Auskunftsgebühr gem. Nr. 1401 JVKostG -KV bei Erteilung einer

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17
    Die Ansicht der Oberlandesgerichte Köln und Koblenz, bei einer Antragstellung nach § 13 FamFG handele es sich nach funktionaler Betrachtungsweise immer um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, was ein Justizverwaltungshandeln ausschließe, denn anders als § 299 ZPO unterscheide § 13 FamFG nicht nach anhängigen und nicht anhängigen Verfahren und nach Beteiligten und nicht Beteiligten an dem Verfahren, so dass unerheblich sei, ob tatsächlich eine Nachlassakte existiere (OLG Koblenz, Beschl. v. 6.3.2017, 14 W 60/17, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 22.6.2016, 14 W 295/16, juris Rn. 8; OLG Köln, Beschl. v. 15.5.2017, 2 Wx 108/17, juris Rn. 11 ff.) kann hier nicht geteilt werden.
  • OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 20 VA 6/09

    Insolvenzverfahren: Umstände für ein rechtliches Interesse eines Massegläubigers

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Nachlassgericht insoweit als Teil der Justizverwaltung nach Delegation durch den Gerichtsvorstand gehandelt hat (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 8.1.2010, 20 VA 6/09, juris Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 06.03.2017 - 14 W 60/17
    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17
    Die Ansicht der Oberlandesgerichte Köln und Koblenz, bei einer Antragstellung nach § 13 FamFG handele es sich nach funktionaler Betrachtungsweise immer um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, was ein Justizverwaltungshandeln ausschließe, denn anders als § 299 ZPO unterscheide § 13 FamFG nicht nach anhängigen und nicht anhängigen Verfahren und nach Beteiligten und nicht Beteiligten an dem Verfahren, so dass unerheblich sei, ob tatsächlich eine Nachlassakte existiere (OLG Koblenz, Beschl. v. 6.3.2017, 14 W 60/17, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 22.6.2016, 14 W 295/16, juris Rn. 8; OLG Köln, Beschl. v. 15.5.2017, 2 Wx 108/17, juris Rn. 11 ff.) kann hier nicht geteilt werden.
  • OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 18 W 102/15

    Kosten für Negativauskunft aus Schuldnerverzeichnis

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17
    Die Kostenerhebung durch das Amtsgericht erfolgte in Anwendung der für einen Justizverwaltungsakt der Landesverwaltung geltenden Vorschriften, nämlich 1401 der Anlage zu § 4 Abs. 1 JVKostG, so dass unabhängig von der tatsächlichen Qualifikation des angegriffenen Rechtsaktes der Anwendungsbereich des § 22 Abs. 1 JVKostG eröffnet ist (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.05.2015, 18 W 102/15, Umdruck Seite 3).
  • OLG Bamberg, 17.01.2018 - 6 VA 5/17

    Anspruch einer nicht am Verfahren beteiligten Behörde auf Auskunft aus einer

    v. 07.10.2008, 15 VA 7/09, Tz. 10; AG Frankfurt, Beschluss vom 11.09.2017, 75 AR 3/17, Tz. 6; MüKo/ZPO - Pabst, a.a.O., § 23 EGGVG, Rn. 25; Mayer in KK/StPO, 7. Aufl., § 23 EGGVG, Rn. 60; Brenner, FamRZ 2016, 1389, 1391; a.A. KG, Beschluss vom 20.05.2014, 1 VA 7/14, Tz. 2 für die Auskunftserteilung durch den zuständigen Richter im laufenden Verfahren; OLG Dresden, Beschluss vom 22.04.2016, 3 VA 6/16, Tz. 3, ohne jedoch auf die Entscheidung des BVerfG einzugehen).
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