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AG Köln, 02.03.2022 - 125 C 193/21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17
Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke
Auszug aus AG Köln, 02.03.2022 - 125 C 193/21
Beweisbelastet wären die Beklagten (vgl. BGH, Urteil vom 19.7.2019, V ZR 255/17 Rn. 38 ff.). - BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 186/03
Schadenersatzansprüche infolge des FlowTex-Skandals
Auszug aus AG Köln, 02.03.2022 - 125 C 193/21
Für die Dauer der Vermutung gilt laut BGH (Urteil vom 10.11.2004, VIII ZR 186/03, NJW 2005, 359, 363): "Die von dem Besitzerwerb ausgehende Eigentumsvermutung zu Gunsten des früheren Besitzers wirkt jedoch gem. § 1006 II BGB - ungeachtet des irreführenden Wortlauts der Bestimmung - über die Beendigung des Besitzes hinaus so lange fort, bis sie widerlegt wird [...]". - BGH, 18.09.2020 - V ZR 8/19
Entwendung eines Autos während Probefahrt durch vermeintlichen Kaufinteressenten
Auszug aus AG Köln, 02.03.2022 - 125 C 193/21
Insoweit gilt, dass ein Handeln vorliegen muss, "bei dem die erforderliche Sorgfalt den gesamten Umständen nach in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden ist und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen" (Zitat aus BGH, Urteil vom 18.09.2020, V ZR 8/19 Rn. 28).