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   AG Köln, 15.12.2014 - 74 IN 152/12   

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https://dejure.org/2014,44348
AG Köln, 15.12.2014 - 74 IN 152/12 (https://dejure.org/2014,44348)
AG Köln, Entscheidung vom 15.12.2014 - 74 IN 152/12 (https://dejure.org/2014,44348)
AG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 74 IN 152/12 (https://dejure.org/2014,44348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrensverzögerungen als Nachteile i.S.d. § 270 Abs. 2 Nr. 2 Insolvenzordnung (InsO); Aufhebung der Eigenverwaltung mangels Berichtigung der unstreitigen fälligen Masseansprüche durch die Schuldnerin; Abtretung potentieller Erstattungsansprüche an eine ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aufhebung der Eigenverwaltung wegen drohender erheblicher Nachteile für die Gläubiger

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebung der Eigenverwaltung mangels Berichtigung der unstreitigen fälligen Masseansprüche

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufhebung der Eigenverwaltung mangels Berichtigung der unstreitigen fälligen Masseansprüche

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 440
  • NZI 2015, 282
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus AG Köln, 15.12.2014 - 74 IN 152/12
    (1) So führt eine vorliegend denkbare Übertragung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu insolvenzzweckwidrigen Verfügungen des Insolvenzverwalters auf den eigenverwaltenden Schuldner nicht notwendig zu einer Annahme der Nichtigkeit der Abtretung mit der Folge eines ausbleibenden Nachteils für die Gläubiger: Nach dieser Rechtsprechung sind solche Rechtshandlungen des Verwalters unwirksam, welche dem Zweck des Insolvenzverfahrens - der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger - klar und eindeutig zuwiderlaufen; sie verpflichten die Masse nicht (BGH v. 25.04.2002, IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353; v. 20.03.2008, IX ZR 68/06, NZI 2008, 365).

    Voraussetzung für die Unwirksamkeit der Handlung des Verwalters ist außer einer objektiven Evidenz der Insolvenzzweckwidrigkeit - d.h. der offensichtliche, ohne weiteres erkennbare Verstoß gegen die Aufgaben eines Insolvenzverwalters -, dass sich dem Geschäftspartner aufgrund der Umstände des Einzelfalls ohne weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten (BGH v. 25.04.2002, a.a.O.).

  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 68/06

    Wirksamkeit des Versprechens einer Gegenleistung für die Erteilung der

    Auszug aus AG Köln, 15.12.2014 - 74 IN 152/12
    (1) So führt eine vorliegend denkbare Übertragung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu insolvenzzweckwidrigen Verfügungen des Insolvenzverwalters auf den eigenverwaltenden Schuldner nicht notwendig zu einer Annahme der Nichtigkeit der Abtretung mit der Folge eines ausbleibenden Nachteils für die Gläubiger: Nach dieser Rechtsprechung sind solche Rechtshandlungen des Verwalters unwirksam, welche dem Zweck des Insolvenzverfahrens - der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger - klar und eindeutig zuwiderlaufen; sie verpflichten die Masse nicht (BGH v. 25.04.2002, IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353; v. 20.03.2008, IX ZR 68/06, NZI 2008, 365).

    Der Schutz des Rechtsverkehrs gebietet es, nicht jede für die Masse nachteilige Rechtshandlung des Verwalters als unwirksam anzusehen (HK-InsO/Kayser, § 80 Rz. 35), weshalb Verfügungen des Verwalters, die nur unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind, wirksam bleiben (BGH v. 20.03.2008, a.a.O.; v. 13.01.1983, III ZR 88/81, ZIP 1983, 589).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus AG Köln, 15.12.2014 - 74 IN 152/12
    Allein maßgeblich im Rahmen der nach § 272 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 270 Abs. 2 Nr. 2 InsO zu treffenden Prognose - die keine genaue Berechnung von zu Lasten der Insolvenzgläubiger eintretenden Schäden erfordert - ist, dass das Bestehen dieser Ansprüche überwiegend wahrscheinlich ist (Uhlenbruck, § 272 InsO, Rz. 4), was die insoweit vergleichbaren Urteile des Bundesgerichtshofs zu Rückforderungsansprüchen von Kreditnehmern wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Darlehensbearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen (BGH v. 28.10.2014, XI ZR 348/13, ZIP 2014, 2334 und XI ZR 17/14, zit. nach juris) und die seitens der B-Bank u.a. in Rechnung gestellten Bearbeitungsentgelte in Höhe von ca. 217.000,00 EUR nahelegen.
  • BGH, 13.01.1983 - III ZR 88/81

    Streit um die Rechtmäßigkeit der Aufrechnung einer abgetretenen Forderung durch

    Auszug aus AG Köln, 15.12.2014 - 74 IN 152/12
    Der Schutz des Rechtsverkehrs gebietet es, nicht jede für die Masse nachteilige Rechtshandlung des Verwalters als unwirksam anzusehen (HK-InsO/Kayser, § 80 Rz. 35), weshalb Verfügungen des Verwalters, die nur unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind, wirksam bleiben (BGH v. 20.03.2008, a.a.O.; v. 13.01.1983, III ZR 88/81, ZIP 1983, 589).
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