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   AG Lüneburg, 04.02.2010 - 23 K 13/09   

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https://dejure.org/2010,48596
AG Lüneburg, 04.02.2010 - 23 K 13/09 (https://dejure.org/2010,48596)
AG Lüneburg, Entscheidung vom 04.02.2010 - 23 K 13/09 (https://dejure.org/2010,48596)
AG Lüneburg, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 23 K 13/09 (https://dejure.org/2010,48596)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Wuppertal, 22.09.2008 - 6 T 610/08

    Zulässigkeit einer Klauselerteilung im Zwangsversteigerungsverfahren;

    Auszug aus AG Lüneburg, 04.02.2010 - 23 K 13/09
    Die nach § 766 ZPO statthafte (vgl. LG Wuppertal, Beschl. v. 22.09.2008, Az. 6 T 610/08) Erinnerung ist unbegründet.

    b) Dass die Voraussetzungen des § 286 Abs. 2 BGB tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht eindeutig erfüllt sind, wird im Grunde auch von den Befürwortern einer Verzugsverzinsung überwiegend anerkannt, es wird jedoch zum Teil argumentiert, es bestehe eine gesetzliche Regelungslücke, die zur entsprechenden Anwendung der Regelung des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB führe und/oder die Ablehnung des Verzugseintritts sei formalistisch (vgl. LG Wuppertal, Beschluss vom 22.09.2008, Az. 6 T 610/08; in diese Richtung gehend auch Petershagen a.a.O. S. 443 f m. w. Nw.).

  • LG Paderborn, 21.10.1982 - 1 S 135/82
    Auszug aus AG Lüneburg, 04.02.2010 - 23 K 13/09
    Auch wenn man die Leistungszeitbestimmung durch Urteil mit in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezieht (s. Petershagen, Rpfleger 2009, 442, 444 m. w. Nw.; die bei MüKo-Ernst, 5. Aufl., § 286 zitierte Entscheidung LG Paderborn MDR 1983, 225 äußert sich dazu aber in Wahrheit gar nicht und in der Anmerkung der Schriftleitung wird das "Urteil" auch nur ohne jegliche weitere Vertiefung als "selbstverständlich" mit erwähnt), gibt dies für die vorliegende Konstellation nichts her, weil die bloße Terminsbestimmung durch den Rechtspfleger nicht mit einem Urteil gleichgesetzt werden kann, mag es sich auch in beiden Fällen um einen Hoheitsakt handeln.
  • LG Zweibrücken, 10.09.2004 - 4 T 154/04

    Zwangsversteigerung: Verzinsung des Bargebots bei Forderungsübertragung

    Auszug aus AG Lüneburg, 04.02.2010 - 23 K 13/09
    Das Gericht schließt sich der ersteren Ansicht - (weiterhin) Verzinsung i. H. v. 4 % nach § 246 BGB (so - jedenfalls im Ergebnis - vor allem Stöber in Zwangsversteigerungsgesetz, 19. Auflage, § 118 Anm. 5.1; LG Zweibrücken, Beschluss v. 10.9.04, Az. 4 T 154/04; Petershagen a.a.O. S. 443 spricht die hier im Folgenden aufgezeigte Herleitung, den Zinsanspruch des § 49 Abs. 2 ZVG über den Verteilungstermin hinaus gelten zu lassen, als Lösungsmöglichkeit ebenfalls an, beschränkt sich aber auf den Hinweis, dass die von ihm an dieser Stelle behandelten Ansichten dies so nicht vertreten und verfolgt den Gedanken dann nicht weiter) - an:.
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