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   AG München, 20.08.2021 - 275 C 17530/19   

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https://dejure.org/2021,50830
AG München, 20.08.2021 - 275 C 17530/19 (https://dejure.org/2021,50830)
AG München, Entscheidung vom 20.08.2021 - 275 C 17530/19 (https://dejure.org/2021,50830)
AG München, Entscheidung vom 20. August 2021 - 275 C 17530/19 (https://dejure.org/2021,50830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Boarding-Time heißt Boarding-Time

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eine Mindestboarding Time ist nicht geschuldet

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu spät am Boarding-Gate - 19 Minuten nach Boarding-Beginn darf eine Airline die Mitnahme der Passagiere verweigern

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zu Ersatzansprüchen bei verpasstem Boarding

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu spät am Gate: Airlines dürfen verspätete Passagiere zurückweisen - Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Ersatzflug bei verpasstem Boarding

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen

    Auszug aus AG München, 20.08.2021 - 275 C 17530/19
    (a) Den Grundsatz, dass der Einsteigevorgang grundsätzlich bis zum Wegrollen des Flugzeugs gewährleistet sein muss, hat der BGH auch nicht in seinem Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08 -, juris aufgestellt (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2009 - 16 U 18/08).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85

    Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als

    Auszug aus AG München, 20.08.2021 - 275 C 17530/19
    Der Reiseveranstalter haftet grundsätzlich für den Erfolg der Reise und trägt die Gefahr des Nichtgelingens der einzelnen übernommenen Reiseleistungen (BGH NJW 1986, 1748/1749).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2009 - 16 U 18/08

    Fluggastrechte nach EG-Verordnung 261/2004, hier: Nichtbeförderung

    Auszug aus AG München, 20.08.2021 - 275 C 17530/19
    (a) Den Grundsatz, dass der Einsteigevorgang grundsätzlich bis zum Wegrollen des Flugzeugs gewährleistet sein muss, hat der BGH auch nicht in seinem Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08 -, juris aufgestellt (vgl. auch OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.10.2009 - 16 U 18/08).
  • AG Frankfurt/Main, 19.10.2018 - 32 C 1560/18

    Zu spät am Gate - Kein Anspruch gegen den Reiseveranstalter

    Auszug aus AG München, 20.08.2021 - 275 C 17530/19
    Dem Amtsgericht Frankfurt (vgl. Urteil vom 02.10.2018 - 32 C 1560/18) ist auch darin zu folgen, dass die Airline nicht gehalten war, den Reisenden ein nachträgliches Boarding zu ermöglichen.
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