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   AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20   

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https://dejure.org/2023,41458
AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20 (https://dejure.org/2023,41458)
AGH Berlin, Entscheidung vom 15.11.2023 - II AGH 8/20 (https://dejure.org/2023,41458)
AGH Berlin, Entscheidung vom 15. November 2023 - II AGH 8/20 (https://dejure.org/2023,41458)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Auszug aus AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20
    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis kann bestehen, wenn die Beteiligten um das Bestehen oder um Befugnisse, Rechte oder Pflichten aus einem Rechtsverhältnis streiten (BVerwG, Urteil vom 31. August 2011 - 8 C 8/10 - juris, Rn. 21).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 14.14

    Industrie- und Handelskammer; Vollversammlung; unmittelbare Gruppenwahl;

    Auszug aus AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis vor, wenn rechtliche Beziehungen streitig sind, die sich aus einem bestimmten Sachverhalt auf Grund einer öffentlich-rechtlichen Regelung für das Verhältnis mehrerer Personen zueinander oder das Verhältnis einer Person zu einer Sache ergeben (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 14/14 - juris, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 09.04.2003 - 24 B 02.646

    Verfassungsschutz; Weitergabe von gespeicherten personenbezogenen Daten;

    Auszug aus AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20
    Das setzt wiederum die Anwendung von bestimmten Normen auf den konkreten Sachverhalt voraus (VGH München Urteil vom 9. April 2003 - 24 B 02.646, BeckRS 2003, 22059, beck-online).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 7 S 349/96

    Zustimmung zur Erhöhung der Pflegesatzvereinbarung wegen gestiegener Sachkosten

    Auszug aus AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20
    Das Feststellungsbegehren kann sich auf eine einzelne Rechtsfolge beschränken, sodass auch das Bestehen einzelner Ansprüche bzw. Umfang und Inhalt einer konkreten Leistungspflicht jeweils zulässiger Gegenstand einer Feststellungsklage zu sein vermögen (NK-VwGO/Helge Sodan, 5. Aufl. 2018, VwGO § 43 Rn. 26 mit Verweis auf VGH Mannheim ESVGH 48, 81, 82).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

    Auszug aus AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20
    Die in diesem Zusammenhang übliche Formulierung der Rechtsprechung, auch selbstständige "Teile" umfassenderer Rechtsverhältnisse, d.h. einzelne Berechtigungen und Verpflichtungen hieraus, seien feststellungsfähig (BVerwGE 36, 218 (225 f.); 92, 172 (174)), ist im Ergebnis richtig.
  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

    Auszug aus AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20
    Streng abzugrenzen hiervon sind solche unselbstständigen Teile, Elemente und Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, die von der Rechtsprechung nicht als feststellungsfähig angesehen werden (BeckOK VwGO, a.a.O., Rn. 3 mit Verweis auf BVerwGE 24, 355 (358); 90, 220 (228); NVwZ-RR 2004, 253 (254)).
  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20
    Streng abzugrenzen hiervon sind solche unselbstständigen Teile, Elemente und Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, die von der Rechtsprechung nicht als feststellungsfähig angesehen werden (BeckOK VwGO, a.a.O., Rn. 3 mit Verweis auf BVerwGE 24, 355 (358); 90, 220 (228); NVwZ-RR 2004, 253 (254)).
  • BVerwG, 11.03.1993 - 3 C 90.90

    Beiladung - Apothekenpacht - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20
    Die in diesem Zusammenhang übliche Formulierung der Rechtsprechung, auch selbstständige "Teile" umfassenderer Rechtsverhältnisse, d.h. einzelne Berechtigungen und Verpflichtungen hieraus, seien feststellungsfähig (BVerwGE 36, 218 (225 f.); 92, 172 (174)), ist im Ergebnis richtig.
  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 113.65
    Auszug aus AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20
    Streng abzugrenzen hiervon sind solche unselbstständigen Teile, Elemente und Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, die von der Rechtsprechung nicht als feststellungsfähig angesehen werden (BeckOK VwGO, a.a.O., Rn. 3 mit Verweis auf BVerwGE 24, 355 (358); 90, 220 (228); NVwZ-RR 2004, 253 (254)).
  • BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Statthaftigkeit der Beschwerde an den BGH

    Der Anwaltsgerichtshof führe mittlerweile unter dem Aktenzeichen II AGH 8/20 ein Klageverfahren zu den Feststellungsanträgen vom 16. Juli 2019.
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