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   AGH Niedersachsen, 22.05.2017 - AGH 16/16 (I 9)   

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https://dejure.org/2017,23404
AGH Niedersachsen, 22.05.2017 - AGH 16/16 (I 9) (https://dejure.org/2017,23404)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2017 - AGH 16/16 (I 9) (https://dejure.org/2017,23404)
AGH Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2017 - AGH 16/16 (I 9) (https://dejure.org/2017,23404)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Anwaltsblatt

    § 59a BRAO
    AGH Celle: Keine Bürogemeinschaft von Anwalt mit Mediator und Berufsbetreuer

  • Anwaltsblatt

    § 59a BRAO
    AGH Celle: Keine Bürogemeinschaft von Anwalt mit Mediator und Berufsbetreuer

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässige Bürogemeinschaft mit Mediator und Berufsbetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2017, 782
  • AnwBl Online 2017, 373
  • AnwBl Online 2017, 414
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.05.2017 - AGH 16/16
    Der Kläger beruft sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 2016 - 1 BvL 6/13 - und meint, dass die dort aufgestellten Grundsätze für eine berufliche Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern auch für die in seinem Fall "beabsichtigte weitere Zusammenarbeit im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als eine Bürogemeinschaft" Anwendung finden müssten.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 2016 - 1 BvL 6/13 - (BGBl. I 2016, 244).

    Dennoch wird die Ansicht vertreten, dass bei nichtanwaltlichen Mediatoren ein vergleichbares Schutzniveau bezüglich der anwaltlichen Grundpflichten vorliege (so Prütting, EWiR 2016, 195, 196).

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.05.2017 - AGH 16/16
    Auch die Sicherung der strafprozessualen Beschlagnahmeverbote, die ebenfalls dem Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Mandant und Rechtsanwalt dient (vgl. BVerfGE 113, 29 ), macht ein Verbot der Partnerschaft mit Ärzten und Apothekern nicht erforderlich.
  • BGH, 16.05.2013 - II ZB 7/11

    Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.05.2017 - AGH 16/16
    Denn eine verfassungs- oder europarechtskonforme erlaubniserweiternde beziehungsweise verbotseinschränkende Auslegung ist ausgeschlossen, weil angesichts des klaren Wortlauts, der Entstehungsgeschichte und des gesetzgeberischen Willens die Grenzen der Auslegung überschritten würden, wollte man die abschließende Regelung des § 59a Abs. 1 BRAO anders auslegen (so BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - II ZB 7/11 -, BRAK-Mitt 2013, 187; zustimmend BVerfG a. a. O.).
  • AGH Niedersachsen, 17.09.2002 - AGH 6/02

    Mediator als Mitglied in Rechtsanwaltssozietät; Ausdehnung der Sozietät auf

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.05.2017 - AGH 16/16
    Nichtanwaltliche Mediatoren und Berufsbetreuer fallen eindeutig nicht unter diese abschließende Aufzählung (vgl. Niedersächsischer AGH, Beschluss vom 17. September 2002 - AGH 6/02, BRAK-Mitt 2002, 282).
  • RG, 09.05.1903 - V 114/03

    Zeugnisverweigerung.

    Auszug aus AGH Niedersachsen, 22.05.2017 - AGH 16/16
    Sei die zivilprozessuale Regelung des § 383 ZPO maßgeblich, so schließe das Zeugnisverweigerungsrecht die Mitarbeiter der genannten Berufsträger ebenfalls ein (vgl. RGZ 54, 360 ).
  • BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 32/17

    Anfechtung einer missbilligenden Belehrung der Rechtsanwaltskammer; Beschränkung

    Funktionell gleichgestellte Personen fallen nicht unter die Gehilfenregelung (vgl. nur Cierniak/Pohlit in MünchKomm/StGB, Bd. 4, 2. Aufl., § 203 Rn. 122; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 203 Rn. 21a; Hoyer in SK-StGB, Bd. IV, 9. Aufl., § 203 Rn. 49; Kargl in Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, Bd. 2, 5. Aufl., § 203 Rn. 38; Schünemann in Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 6, 12. Aufl., § 203 Rn. 81; siehe auch Ring, Anmerkung zum AGH-Urteil in DStR 2017, 2246, 2247).
  • AGH Niedersachsen, 11.11.2019 - AGH 39/16
    Der Senat hat in seinem zu Mediatoren und Berufsbetreuern ergangenen Urteil (AGH 22.5.2017 - AGH 16/16), welches vom BGH bestätigt worden ist (AnwZ 32/17) folgendes festgehalten:.
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