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   ArbG Köln, 10.01.2023 - 14 BV 208/20   

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https://dejure.org/2023,17322
ArbG Köln, 10.01.2023 - 14 BV 208/20 (https://dejure.org/2023,17322)
ArbG Köln, Entscheidung vom 10.01.2023 - 14 BV 208/20 (https://dejure.org/2023,17322)
ArbG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2023 - 14 BV 208/20 (https://dejure.org/2023,17322)
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Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Das Laptop des Betriebsrats muss nicht fest montiert werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ein Laptop ist ein mobiler PC

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Laptop des Betriebsrats

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ein Laptop für den Betriebsrat darf nicht im Büro festmontiert werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Laptop des Betriebsrats muss nicht fest montiert werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrats-Laptop wird nicht im Büro befestigt - Ein Betriebsrat hat Anspruch auf ein "standortunabhängig verwendbares" Gerät

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Laptop für den Betriebsrat muss flexibel einsetzbar sein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Auszug aus ArbG Köln, 10.01.2023 - 14 BV 208/20
    Die Schuldnerin ist daher gemäß § 888 ZPO durch Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erfüllung anzuhalten (zur Unvertretbarkeit der geschuldeten Handlung vgl. BAG 21.04.1983 - 6 ABR 70/82 - zu II 2 der Gründe, BAGE 42, 259; a.A. GMP/Spinner ArbGG 10. Aufl. § 85 Rn. 13) .
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92

    Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks;

    Auszug aus ArbG Köln, 10.01.2023 - 14 BV 208/20
    Als Leistung ist dabei der Leistungserfolg zu verstehen; die Leistungshandlung allein genügt nicht (BGH 17.06.1994 - V ZR 204/92 - zu II 1 b der Gründe) .
  • LAG Köln, 24.06.2022 - 9 TaBV 52/21

    Antragsbindung im Beschlussverfahren; Heilung eines Verstoßes gegen § 308 ZPO ;

    Auszug aus ArbG Köln, 10.01.2023 - 14 BV 208/20
    Das Landesarbeitsgericht Köln wies die dagegen gerichtete Beschwerde der Schuldnerin mit Beschluss vom 24.06.2022 (Aktenzeichen - 9 TaBV 52/21 -) zurück; der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln ist mittlerweile rechtskräftig.
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