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   ArbG Weiden/Oberpfalz, 18.12.2020 - 3 BVGa 2/20   

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https://dejure.org/2020,48442
ArbG Weiden/Oberpfalz, 18.12.2020 - 3 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,48442)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 18.12.2020 - 3 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,48442)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 3 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,48442)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Betriebsrat, Arbeitgeber, Gewerkschaft, Wahlvorstand, Beschlussverfahren, Berufsbezeichnung, Verletzung, Versammlung, Betriebsversammlung, Herausgabe, Eilverfahren, Rechtsweg, Genehmigung, Wahl, leitende Angestellte, Aussage des Zeugen, konkrete Anhaltspunkte

  • Betriebs-Berater

    Bestellung eines Wahlvorstandes - Wählerliste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl in der Pandemie

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wahlversammlung in Pandemiezeiten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 18.12.2020 - 3 BVGa 2/20
    Die Nichtigkeit der Bestellung des Wahlvorstandes ist auf schwerwiegende Errichtungsfehler beschränkt (im Anschluss an BAG vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10).

    Seine Pflichten werden durch das Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung genau umrissen (vgl. BAG vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10).

  • LAG Nürnberg, 29.07.1998 - 4 TaBV 12/97

    Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 18.12.2020 - 3 BVGa 2/20
    Etwaige Ladungsfehler bei einer kurzfristig stattfindenden Betriebsversammlung sind auch außerhalb von Pandemiezeiten großzügig zu betrachten, wenn jedenfalls ein Großteil der Belegschaft von der Versammlung hätte Kenntnis haben können (im Anschluss an LAG Nürnberg vom 29.07.1998, 4 TaBV 12/97).

    Andererseits ist zu beachten, dass sogar außerhalb von Pandemiezeiten etwaige Ladungsfehler bei einer kurzfristig stattfindenden Betriebsversammlung sehr großzügig betrachtet werden, wenn jedenfalls ein Großteil der Belegschaft von der Versammlung hätte Kenntnis haben können, eine Nichtigkeit der Wahlvorstandswahl liegt dann nicht vor (vgl. LAG Nürnberg vom 29.07.1998, 4 TaBV 12/97; Fitting, BetrVG, 30. Aufl., § 17 Rn. 19).

  • LAG Hamm, 30.03.2010 - 13 TaBVGa 8/10

    Schlecker XL zur Auskunft verpflichtet!

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 18.12.2020 - 3 BVGa 2/20
    Die Unterstützungspflicht besteht nur dann nicht, wenn das Gremium, das als Wahlvorstand auftritt, in dieser Funktion nicht oder in nichtiger Weise bestellt wurde (vgl. LAG Hamm vom 30.3.2010, 13 TaBVGa 8/10; vgl. auch GK/Jacobs, a.a.O. Rn. 9).
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