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   BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19   

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BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19 (https://dejure.org/2023,12592)
BAG, Entscheidung vom 06.06.2023 - 9 AZR 383/19 (https://dejure.org/2023,12592)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 2023 - 9 AZR 383/19 (https://dejure.org/2023,12592)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Keine Nichtigkeit der Bestellung des Datenschutzbeauftragten bei fehlender Zuverlässigkeit; Inkompatibilität zwischen dem Amt des Datenschutzbeauftragten und dem Amt des Betriebsratsvorsitzenden; Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz; ...

  • rewis.io

    Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter

  • Betriebs-Berater

    Betrieblicher Datenschutzbeauftragter - Abberufung - Inkompatibilität mit Betriebsratsvorsitz

  • Betriebs-Berater

    Betriebsratsvorsitzender darf nicht betrieblicher Datenschutzbeauftragter sein

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Betriebsratsvorsitzender kann nicht zugleich Datenschutzbeauftragter sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsvorsitzender kann nicht zugleich betrieblicher Datenschutzbeauftragter sein da Interessenkonflikte bestehen können

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Datenschutzbeauftragter als Betriebsratsvorsitzender

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Firmen-Datenschutzbeauftragter abberufen - Bundesarbeitsgericht: Ein Betriebsratsvorsitzender kann nicht zugleich Datenschutzbeauftragter sein!

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Betriebsratsvorsitzender als Datenschutzbeauftragter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Inkompatibilität von Ämtern des Betriebsratsvorsitzenden und des Datenschutzbeauftragten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratsvorsitzender kann nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein - Wichtiger Grund für Widerruf gegeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

Besprechungen u.ä.

  • datenschutzrecht-praxis.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Funktion von Datenschutzbeauftragten unvereinbar mit Betriebsratsvorsitz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3531
  • ZIP 2023, 2172
  • NZA 2023, 1329
  • NZA-RR 2023, 622
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 562/09

    Beauftragter für den Datenschutz - Widerruf der Bestellung - Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    In ihrer Stellungnahme vom 27. September 2017 antwortete die X GmbH unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2011 (- 10 AZR 562/09 -) , beide Funktionen seien miteinander vereinbar.

    Deshalb kann diese Frage, die das Landesarbeitsgericht unter Verweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. März 2011 (- 10 AZR 562/09 -) verneint hat, an dieser Stelle offenbleiben.

    a) Als wichtige Gründe kommen insbesondere solche in Betracht, die mit der Funktion und Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten zusammenhängen und eine weitere Ausübung dieser Tätigkeit unmöglich machen oder sie zumindest erheblich gefährden, beispielsweise ein Geheimnisverrat oder eine dauerhafte Verletzung der Kontrollpflichten als Datenschutzbeauftragter (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 15 mwN) .

    b) Eine Überschneidung von Interessenssphären kann der vom BDSG aF geforderten Zuverlässigkeit entgegenstehen (BAG 23. März 2011 - 10 AZR 562/09 - Rn. 24; 22. März 1994 - 1 ABR 51/93 - zu B IV der Gründe, BAGE 76, 184) .

  • EuGH, 09.02.2023 - C-453/21

    X-FAB Dresden - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    Mit Urteil vom 9. Februar 2023 hat der Gerichtshof über das Vorabentscheidungsersuchen entschieden (EuGH 9. Februar 2023 - C-453/21 - [X-FAB Dresden]) .

    aa) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 38 Abs. 6 Satz 2 DSGVO darf der zum Datenschutzbeauftragten bestellte Arbeitnehmer innerhalb der verantwortlichen Stelle keine Position bekleiden, die eine Festlegung von Zwecken und Mitteln der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand hat (vgl. EuGH 9. Februar 2023 - C-453/21 - [X-FAB Dresden] Rn. 44, 46; zuvor bereits Art.-29-Datenschutzgruppe WP 243 rev. 01 S. 19) .

    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände, insbesondere der Organisationsstruktur des Verantwortlichen und im Licht aller anwendbaren Rechtsvorschriften, einschließlich etwaiger interner Vorschriften des Verantwortlichen, festzustellen (vgl. EuGH 9. Februar 2023 - C-453/21 - [X-FAB Dresden] Rn. 45 f.) .

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 223/19

    Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    Eine Überschneidung von Interessenssphären kann die von § 4f Abs. 2 Satz 1 BDSG aF geforderte Zuverlässigkeit beeinträchtigen (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 169, 59) .

    Diese Rechtsfolge ist im Gesetz nicht vorgesehen und widerspräche auch dessen Systematik, weil anderenfalls der in § 4f Abs. 3 Satz 4 BDSG aF vorgesehene Widerruf der Bestellung sowie das Recht der Aufsichtsbehörde, eine Abberufung wegen fehlender Zuverlässigkeit zu verlangen (§ 38 Abs. 5 Satz 3 BDSG aF) , im Wesentlichen ins Leere liefen (BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 26 mwN, aaO) .

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gelten kann, wenn die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz an einem besonders schwerwiegenden und offenkundigen Fehler leidet (vgl. BAG 5. Dezember 2019 - 2 AZR 223/19 - Rn. 27, BAGE 169, 59) , bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17

    Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch des Betriebsrats ist zum einen, dass überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben ist, und zum anderen, dass die begehrte Information zur Wahrnehmung der Aufgabe im Einzelfall erforderlich ist (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - Rn. 12, BAGE 166, 269) .

    Unabhängig davon, ob der Betriebsrat Teil der verantwortlichen Stelle (so zB Bonanni/Niklas ArbRB 2018, 371 f.; Pötters in Gola DS-GVO 2. Aufl. Art. 88 Rn. 38; zur Datenschutzrechtslage nach dem BDSG aF vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 140, 350) oder gar Verantwortlicher (so zB Kurzböck/Weinbeck BB 2018, 1652, 1655; Kleinebrink DB 2018, 2566 f.; Maschmann NZA 2020, 1207, 1209 ff.; Wybitul NZA 2017, 413 f.) ist, trifft ihn insoweit diese spezifische Schutzpflicht (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - Rn. 47, aaO) .

  • EuGH, 22.06.2022 - C-534/20

    Leistritz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    bb) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur DSGVO muss gewährleistet sein, dass ein Datenschutzbeauftragter unabhängig davon, ob es sich bei ihm um einen Beschäftigten des Verantwortlichen handelt oder nicht, seine Pflichten und Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit ausüben kann (vgl. EuGH 9. Februar 2023 - C-560/21 - [KISA] Rn. 20; 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 26 f.) .

    Nur wenn diese funktionelle Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gewahrt bleibt, kann die Wirksamkeit der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet werden (vgl. EuGH 9. Februar 2023 - C-560/21 - [KISA] Rn. 22; 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 28) .

  • EuGH, 09.02.2023 - C-560/21

    KISA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    bb) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur DSGVO muss gewährleistet sein, dass ein Datenschutzbeauftragter unabhängig davon, ob es sich bei ihm um einen Beschäftigten des Verantwortlichen handelt oder nicht, seine Pflichten und Aufgaben in vollständiger Unabhängigkeit ausüben kann (vgl. EuGH 9. Februar 2023 - C-560/21 - [KISA] Rn. 20; 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 26 f.) .

    Nur wenn diese funktionelle Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gewahrt bleibt, kann die Wirksamkeit der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet werden (vgl. EuGH 9. Februar 2023 - C-560/21 - [KISA] Rn. 22; 22. Juni 2022 - C-534/20 - [Leistritz] Rn. 28) .

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    Unabhängig davon, ob der Betriebsrat Teil der verantwortlichen Stelle (so zB Bonanni/Niklas ArbRB 2018, 371 f.; Pötters in Gola DS-GVO 2. Aufl. Art. 88 Rn. 38; zur Datenschutzrechtslage nach dem BDSG aF vgl. BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 43 mwN, BAGE 140, 350) oder gar Verantwortlicher (so zB Kurzböck/Weinbeck BB 2018, 1652, 1655; Kleinebrink DB 2018, 2566 f.; Maschmann NZA 2020, 1207, 1209 ff.; Wybitul NZA 2017, 413 f.) ist, trifft ihn insoweit diese spezifische Schutzpflicht (BAG 9. April 2019 - 1 ABR 51/17 - Rn. 47, aaO) .
  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    Er hat bei seiner Entscheidung lediglich die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 20. April 2016 - 7 ABR 50/14 - Rn. 16 mwN, BAGE 155, 54) .
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    (b) Es kann dahinstehen, ob der Datenschutzbeauftragte unter dem BDSG aF Beaufsichtigungs- und Kontrollbefugnisse auch gegenüber dem Betriebsrat auszuüben hatte (so Kleinebrink DB 2018, 2566, 2570 f.; Lücke NZA 2019, 658, 667) , oder ob dem die Unabhängigkeit des Betriebsrats entgegenstand (so BAG 11. November 1997 - 1 ABR 21/97 - zu B III 2 c und c bb der Gründe, BAGE 87, 64) .
  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 233/21

    Betriebsvereinbarung - Anscheinsvollmacht - unzulässiges Teilurteil - fehlender

    Auszug aus BAG, 06.06.2023 - 9 AZR 383/19
    Damit fungiert er nicht als Vertreter im Willen, sondern als Vertreter in der Erklärung (BAG 8. Februar 2022 - 1 AZR 233/21 - Rn. 27; 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 105, 311) .
  • BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02

    Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats

  • LAG Sachsen, 19.08.2019 - 9 Sa 268/18

    Beendigungszeitpunkt der Rechtsstellung als Beauftragter für Datenschutz

  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 812/16

    "Stellvertretender" Datenschutzbeauftragter - Sonderkündigungsschutz

  • BAG, 22.03.1994 - 1 ABR 51/93

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei Versetzung eines

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