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   BFH, 15.01.2019 - II S 1/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3444
BFH, 15.01.2019 - II S 1/19 (https://dejure.org/2019,3444)
BFH, Entscheidung vom 15.01.2019 - II S 1/19 (https://dejure.org/2019,3444)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 2019 - II S 1/19 (https://dejure.org/2019,3444)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GKG 2004 § 52 Abs 3 S 1, GKG 2004 § 52 Abs 3 S 2, GKG 2004 § 52 Abs 4 Nr 1, GKG 2004 § 63 Abs 2 S 2, GKG 2004 § 71 Abs 1 S 1, GKG 2004 § 71 Abs 1 S 2
    Spielvergnügungsteuer - Streitwert

  • Bundesfinanzhof

    Spielvergnügungsteuer - Streitwert

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Spielvergnügungsteuer; Berücksichtigung gegenläufiger ertragsteuerlicher Folgewirkungen

  • rewis.io

    Spielvergnügungsteuer - Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Spielvergnügungsteuer

  • rechtsportal.de

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Spielvergnügungsteuer

  • datenbank.nwb.de

    Spielvergnügungsteuer - Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Spielvergnügungsteuer - und der Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 2019, 183
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.2015 - X E 20/15

    Streitwert in Gewerbesteuersachen und Anrechnung nach § 35 EStG - Entscheidung

    Auszug aus BFH, 15.01.2019 - II S 1/19
    aa) Bereits vor Einfügung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG durch das 2. KostRMoG entsprach es ständiger Rechtsprechung des BFH zu § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG, dass für die Bemessung des Streitwerts nicht das gesamte geldwerte Interesse maßgebend war, das ein Steuerpflichtiger an der Durchführung des Verfahrens hatte, sondern lediglich der Steuerbetrag, um den unmittelbar gestritten wurde, und zwar zugunsten wie zu Lasten des jeweiligen Kostenschuldners (vgl. im Einzelnen BFH-Beschluss vom 16. Dezember 2015 X E 20/15, BFH/NV 2016, 573, Rz 11 bis 14, m.w.N.).

    Im Umkehrschluss verstieße eine Ausdehnung über den Regelungsbereich dieser Vorschrift hinaus gegen das gesetzliche Konzept (so wohl auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 573, Rz 20; vgl. etwa auch Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. September 2015 3 KO 962/15, Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 2108, Rz 55).

  • BFH, 21.02.2018 - II R 21/15

    HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar

    Auszug aus BFH, 15.01.2019 - II S 1/19
    Mit Urteil vom 21. Februar 2018 II R 21/15 (BFHE 261, 62) hat der Senat eine Klage der Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Klägerin) gegen die Festsetzung von Spielvergnügungsteuer abgewiesen und ihr die Kosten auferlegt.
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 3 KO 962/15

    Streitwertbestimmung für die Festsetzung der vorläufigen Verfahrensgebühr

    Auszug aus BFH, 15.01.2019 - II S 1/19
    Im Umkehrschluss verstieße eine Ausdehnung über den Regelungsbereich dieser Vorschrift hinaus gegen das gesetzliche Konzept (so wohl auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2016, 573, Rz 20; vgl. etwa auch Beschluss des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. September 2015 3 KO 962/15, Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 2108, Rz 55).
  • OVG Sachsen, 15.08.2019 - 2 E 54/17

    Streitwert bei beamtenrechtlicher Beilhilfe; keine Verdreifachung;

    Es wäre daher ein Eingriff in die gesetzliche Systematik, den nach § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG bestimmten Streitwert jenseits des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG durch Einbeziehung von Folgewirkungen zu ändern (vgl. BFH, Beschl. v. 15. Januar 2019 - II S 1/19 -, juris Rn. 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 4 O 20/19

    Restriktive Anwendung von § 52 Abs. 3 S. 2 GKG

    Im Umkehrschluss verstieße eine Ausdehnung über den Regelungsbereich dieser Vorschrift hinaus gegen das gesetzliche Konzept (BFH, Beschluss vom 15. Januar 2019 - II S 1/19 -, juris Rn. 13 f.).
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