Rechtsprechung
BFH, 15.06.2011 - X B 255/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Keine Betriebsaufspaltung bei Einstimmigkeitsprinzip in der Besitz-GbR
- openjur.de
Keine Betriebsaufspaltung bei Einstimmigkeitsprinzip in der Besitz-GbR
- Bundesfinanzhof
EStG § 15 Abs 2, BGB § 710
Keine Betriebsaufspaltung bei Einstimmigkeitsprinzip in der Besitz-GbR
- Bundesfinanzhof
Keine Betriebsaufspaltung bei Einstimmigkeitsprinzip in der Besitz-GbR
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 EStG 2001, § 710 BGB
Keine Betriebsaufspaltung bei Einstimmigkeitsprinzip in der Besitz-GbR - rewis.io
Keine Betriebsaufspaltung bei Einstimmigkeitsprinzip in der Besitz-GbR
- ra.de
- rewis.io
Keine Betriebsaufspaltung bei Einstimmigkeitsprinzip in der Besitz-GbR
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliche Bedeutung einer steuerrechtlichen Rechtsfrage im Zusammenhang mit einer konkludenten Übertragung einer Geschäftsführungsbefugnis zwischen Ehegatten
- datenbank.nwb.de
Keine Betriebsaufspaltung bei Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlagen an eine GmbH bei Einstimmigkeitsprinzip in der Besitz-GbR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Betriebsaufspaltung bei Übertragung der Geschäftsführungsbefugnis
- pwc.de (Kurzinformation)
Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung: Einstimmigkeitsprinzip und Mehrheitsbeteiligung
- pwc.de (Kurzinformation)
Personelle Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung: Einstimmigkeitsprinzip und Mehrheitsbeteiligung
Verfahrensgang
- FG München, 11.11.2010 - 11 K 824/08
- BFH, 15.06.2011 - X B 255/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 01.07.2003 - VIII R 24/01
Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsabrede
Auszug aus BFH, 15.06.2011 - X B 255/10
In den bisherigen höchstrichterlichen Entscheidungen zur Abbedingung des Einstimmigkeitserfordernisses durch eine Übertragung nach § 710 BGB hatte der zum Geschäftsführer bestimmte GbR-Gesellschafter --ggf. gemeinsam mit weiteren Personen, die ebenfalls an der Betriebs-GmbH beteiligt waren-- zugleich die Anteilsmehrheit in der Besitz-GbR inne (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 24/01, BFHE 202, 535, BStBl II 2003, 757: Beteiligung 62, 5 %; BFH-Urteil vom 24. August 2006 IX R 52/04, BFHE 215, 107, BStBl II 2007, 165: GbR-Beteiligung derjenigen Personen, die auch an der Betriebs-GmbH beteiligt sind, von zumindest 54 %). - BFH, 14.11.2005 - II B 51/05
ErbSt: keine Begünstigung des Erwerbs einzelner Wirtschaftgüter
Auszug aus BFH, 15.06.2011 - X B 255/10
b) Gleichwohl muss die Beschwerde ohne Erfolg bleiben, da diese Rechtsfrage auf der Grundlage der weiteren Feststellungen des FG in einem künftigen Revisionsverfahren im Streitfall nicht entscheidungserheblich wäre, so dass es an der erforderlichen Klärungsfähigkeit fehlt (vgl. hierzu u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. November 2005 II B 51/05, BFH/NV 2006, 305, unter II.1.). - BFH, 24.08.2006 - IX R 52/04
Personelle Verflechtung auch dann, wenn Gesellschafter-Geschäftsführer der …
Auszug aus BFH, 15.06.2011 - X B 255/10
In den bisherigen höchstrichterlichen Entscheidungen zur Abbedingung des Einstimmigkeitserfordernisses durch eine Übertragung nach § 710 BGB hatte der zum Geschäftsführer bestimmte GbR-Gesellschafter --ggf. gemeinsam mit weiteren Personen, die ebenfalls an der Betriebs-GmbH beteiligt waren-- zugleich die Anteilsmehrheit in der Besitz-GbR inne (vgl. BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 24/01, BFHE 202, 535, BStBl II 2003, 757: Beteiligung 62, 5 %; BFH-Urteil vom 24. August 2006 IX R 52/04, BFHE 215, 107, BStBl II 2007, 165: GbR-Beteiligung derjenigen Personen, die auch an der Betriebs-GmbH beteiligt sind, von zumindest 54 %).
- FG Hamburg, 05.02.2013 - 3 K 190/11
Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung einer von der beherrschenden Person …
Der Nur-Besitzgesellschafter bildet mit dem anderen Gesellschafter der Besitzgesellschaft auch dann keine Personengruppe im genannten Sinne, wenn es sich um Eheleute handelt (BFH-Beschluss vom 15.06.2011 X B 255/10, BFH/NV 2011, 1859; BFH-Urteil vom 28.06.2006 XI R 31/05, BFHE 214, 302, BStBl II 2007, 378; Urteil des FG München vom 24.11.2009 12 K 1094/09, DStRE 2011, 1053). - FG Hamburg, 31.10.2013 - 3 K 90/13
Betriebsaufspaltung: Keine personelle Verflechtung
Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass der BFH im Beschluss vom 15.06.2011 X B 255/10 (BFH/NV 2011, 1859) bemängelt, es sei nicht dargelegt, "dass --über die bisherige Rechtsprechung hinaus-- mit einer Vereinbarung nach § 710 BGB nicht nur das Einstimmigkeitserfordernis abbedungen, sondern zugleich auch das steuerrechtliche Erfordernis einer Mehrheitsbeteiligung an der GbR durch die die Betriebs-GmbH beherrschenden Personen überspielt werden könnte". - FG Münster, 08.12.2011 - 3 K 4296/07 Bei Einstimmigkeitsprinzip in der Besitzgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts liegt grundsätzlich keine Betriebsaufspaltung vor (vgl. BFH, Beschluss vom 15.06.2011 X B 255/10, BFH/NV 2011, 1859).