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BGH, 02.06.1961 - V ZR 162/59 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 02.06.1961 - V ZR 162/59
Da das Berufungsgericht nach dem Zusammenhang seiner Urteilsgründe eine sachentsprechende Beurteilung vorgenommen hat, war es nicht verpflichtet, auf jede Einzelheit dieses Vertrags einzugehen (BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]. - BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50
Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung
Auszug aus BGH, 02.06.1961 - V ZR 162/59
Zur Nichtzulassung nach § 529 Abs. 3 ZPO genügt die Überzeugung des Gerichts, daß das Fehlen von Verschleppungsabsicht oder grober Nachlässigkeit nicht dargetan sei; die Klägerin hätte deshalb die Gründe, aus denen die Beweisantritte nicht schon in der Berufungsbegründung erfolgten, angeben müssen (RGZ 147, 303; BGH NJW 1951, 358; Urteil des Senats vom 29. März 1961, V ZR 36/59). - BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.06.1961 - V ZR 162/59
Zur Nichtzulassung nach § 529 Abs. 3 ZPO genügt die Überzeugung des Gerichts, daß das Fehlen von Verschleppungsabsicht oder grober Nachlässigkeit nicht dargetan sei; die Klägerin hätte deshalb die Gründe, aus denen die Beweisantritte nicht schon in der Berufungsbegründung erfolgten, angeben müssen (RGZ 147, 303; BGH NJW 1951, 358; Urteil des Senats vom 29. März 1961, V ZR 36/59). - RG, 12.04.1935 - VII 378/34
Zur Anwendung des § 529 ZPO.
Auszug aus BGH, 02.06.1961 - V ZR 162/59
Zur Nichtzulassung nach § 529 Abs. 3 ZPO genügt die Überzeugung des Gerichts, daß das Fehlen von Verschleppungsabsicht oder grober Nachlässigkeit nicht dargetan sei; die Klägerin hätte deshalb die Gründe, aus denen die Beweisantritte nicht schon in der Berufungsbegründung erfolgten, angeben müssen (RGZ 147, 303; BGH NJW 1951, 358; Urteil des Senats vom 29. März 1961, V ZR 36/59).
- BGH, 11.12.1963 - V ZR 205/61
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht hat die Gründe angegeben, die für seine richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 286 ZPO); es war nicht verpflichtet, auf jede Einzelheit des Vertrags des Klägers einzugehen (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]; Urteil des Senate vom 2. Juni 1961 - V ZR 162/59).