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   BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65   

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https://dejure.org/1965,5728
BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65 (https://dejure.org/1965,5728)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1965 - 5 StR 391/65 (https://dejure.org/1965,5728)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1965 - 5 StR 391/65 (https://dejure.org/1965,5728)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65
    Dafür genügte es aber, daß die falsche Urkunde nach dem Willen des Täters nur für einen bestimmten Fall oder nur unter Voraussetzungen gebraucht werden sollte, deren Eintritt vorerst noch ungewiß war (BGHSt 5, 149, 152 [BGH 29.09.1953 - 1 StR 367/53] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.04.1953 - 1 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65
    Urkunde zu dem Zweck, einen Angehörigen - das war die Geschädigte als damalige Verlobte des Angeklagten - zu beruhigen, nicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgenommen worden ist und daß der innere Tatbestand des § 267 StGB die Absicht voraussetzt, den Getäuschten zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (so 4 StR 71/53 vom 4. März 1954 im Anschluß an RGSt 47, 199; 56, 114, 115; 64, 95, 96und 1 StR 115/53 vom 10. April 1953).
  • BGH, 04.03.1954 - 4 StR 71/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65
    Urkunde zu dem Zweck, einen Angehörigen - das war die Geschädigte als damalige Verlobte des Angeklagten - zu beruhigen, nicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgenommen worden ist und daß der innere Tatbestand des § 267 StGB die Absicht voraussetzt, den Getäuschten zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (so 4 StR 71/53 vom 4. März 1954 im Anschluß an RGSt 47, 199; 56, 114, 115; 64, 95, 96und 1 StR 115/53 vom 10. April 1953).
  • RG, 31.03.1930 - III 176/30

    Was ist unter "rechtswidriger Absicht" im Sinne der §§ 267 flg. StGB. zu

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65
    Urkunde zu dem Zweck, einen Angehörigen - das war die Geschädigte als damalige Verlobte des Angeklagten - zu beruhigen, nicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgenommen worden ist und daß der innere Tatbestand des § 267 StGB die Absicht voraussetzt, den Getäuschten zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (so 4 StR 71/53 vom 4. März 1954 im Anschluß an RGSt 47, 199; 56, 114, 115; 64, 95, 96und 1 StR 115/53 vom 10. April 1953).
  • RG, 13.06.1913 - V 19/13

    Zum Begriffe der rechtswidrigen Absicht bei der Urkundenfälschung.

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65
    Urkunde zu dem Zweck, einen Angehörigen - das war die Geschädigte als damalige Verlobte des Angeklagten - zu beruhigen, nicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgenommen worden ist und daß der innere Tatbestand des § 267 StGB die Absicht voraussetzt, den Getäuschten zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (so 4 StR 71/53 vom 4. März 1954 im Anschluß an RGSt 47, 199; 56, 114, 115; 64, 95, 96und 1 StR 115/53 vom 10. April 1953).
  • RG, 02.06.1921 - 400/21

    Zum Begriff der rechtswidrigen Absicht im § 267 StGB.

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 5 StR 391/65
    Urkunde zu dem Zweck, einen Angehörigen - das war die Geschädigte als damalige Verlobte des Angeklagten - zu beruhigen, nicht "zur Täuschung im Rechtsverkehr" vorgenommen worden ist und daß der innere Tatbestand des § 267 StGB die Absicht voraussetzt, den Getäuschten zu einem rechtlich erheblichen Verhalten zu bestimmen (so 4 StR 71/53 vom 4. März 1954 im Anschluß an RGSt 47, 199; 56, 114, 115; 64, 95, 96und 1 StR 115/53 vom 10. April 1953).
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