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   BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72   

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BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72 (https://dejure.org/1973,1560)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1973 - V ZR 1/72 (https://dejure.org/1973,1560)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1973 - V ZR 1/72 (https://dejure.org/1973,1560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Sicherung eines Darlehens durch eine Hypothek - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Erbbaurechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 298
  • WM 1974, 126
  • DB 1974, 88
  • JR 1974, 103
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72
    Der Berufungsrichter hat bei seiner Gesamtwürdigung im Auge behalten, daß die Abgrenzung des wesentlichen Bestandteils nach § 94 Abs. 2 BGB der Schaffung sicherer Rechtsverhältnisse im Grundstücksverkehr dienen soll (vgl. BGHZ 26, 225, 228; 53, 324, 325).

    Hier sind alle Baustoffe und alle Bauteile eingebracht und zu einer Einheit zusammengefügt, die - nach der nicht zu beanstandenden, der Verkehrsanschauung (vgl. BGHZ 53, 324, 325) Rechnung tragenden tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände (vgl. Soergel/Baur a.a.O.) - erst als Ganzes den Charakter des Bauwerks als Gewächshausanlage bestimmt.

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Einfügung wnurw zu einem vorübergehenden Zweck geschieht, wenn die spätere Wiedertrennung von Anfang an beabsichtigt oder mit Sicherheit erwartet wird, wenn auch erst nach langer Dauer (vgl. Senatsurteil vom 13. März 1970 - V ZR 71/67 S. 8, insoweit in BGHZ 53, 324, 327 nicht abgedruckt; BGH WM 1971, 940, 941; Palandt, BGB 32. Aufl. § 95 Anm. 2 a; Soergel/Baur a.a.O. § 95 Rdn. 2).

  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 30/60

    Halbscheidige Giebelmauer

    Auszug aus BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72
    Die Träger sind in die dafür vorgesehenen Öffnungen im Fundament eingelassen, das Fundament ist unmittelbar technisch für die Stahlkonstruktion in Anspruch genommen worden (vgl. BGHZ 36, 46, 51).

    Wie die Revisionsbeantwortung zu Recht bemerkt, erfordert der Sondertatbestand des § 94 Abs. 2 BGB keine feste Verbindung (vgl. BGHZ 36, 46, 50 m.w.N.).

  • RG, 02.06.1915 - V 19/15

    Elektrizitätswerk. Bestandteil. Zubehör.

    Auszug aus BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72
    Der Revision kann auch der Hinweis auf die Entscheidung RGZ 87, 43, 46 nicht zum Erfolg verhelfen.
  • BGH, 05.02.1964 - VIII ZR 156/62

    Geltendmachung eines Herausgabeanspruchs im eigenen Namen i.R.e. Ermächtigung

    Auszug aus BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72
    Diese vom Gesetz gewollte Folge kann nicht durch Parteivereinbarung, auch nicht auf dem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten gewählten Weg außer Kraft gesetzt werden (vgl. WM 1964, 426, 427; WM 1971, 822, 824).
  • BGH, 09.01.1958 - II ZR 275/56

    Schiffsmotor als wesentlicher Bestandteil

    Auszug aus BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72
    Der Berufungsrichter hat bei seiner Gesamtwürdigung im Auge behalten, daß die Abgrenzung des wesentlichen Bestandteils nach § 94 Abs. 2 BGB der Schaffung sicherer Rechtsverhältnisse im Grundstücksverkehr dienen soll (vgl. BGHZ 26, 225, 228; 53, 324, 325).
  • BGH, 27.10.1972 - V ZR 41/70

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72
    Eine zeitliche Begrenzung des Zwecks der Einfügung auf die Dauer des in Ziff. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beklagten erwähnten Leih- oder Mietverhältnisses lag nicht vor (vgl. BGH WM 1973, 82).
  • BGH, 28.05.1971 - V ZR 121/68

    Anspruch des Eigentümers gegen den nichtberechtigten Besitzer auf Herausgabe von

    Auszug aus BGH, 16.11.1973 - V ZR 1/72
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß die Einfügung wnurw zu einem vorübergehenden Zweck geschieht, wenn die spätere Wiedertrennung von Anfang an beabsichtigt oder mit Sicherheit erwartet wird, wenn auch erst nach langer Dauer (vgl. Senatsurteil vom 13. März 1970 - V ZR 71/67 S. 8, insoweit in BGHZ 53, 324, 327 nicht abgedruckt; BGH WM 1971, 940, 941; Palandt, BGB 32. Aufl. § 95 Anm. 2 a; Soergel/Baur a.a.O. § 95 Rdn. 2).
  • BGH, 01.02.1990 - IX ZR 110/89

    Zubehöreigenschaft einer Kücheneinrichtung

    Eine feste Verbindung setzt das Einfügen begrifflich nicht voraus; es reicht aus, daß zwischen der Sache und dem Gebäude ein räumlicher Zusammenhang hergestellt ist (BGHZ 26, 225, 229; 36, 46, 50; BGH, Urt. v. 16. November 1973 - V ZR 1/72, LM § 94 BGB Nr. 16 unter II 2; BGH, Urt. v. 31. Oktober 1986 - V ZR 166/85, WM 1987, 47 unter I 4).
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 287/14

    Insolvenzanfechtung: Deckungsanfechtung einer in kritischer Zeit geschlossenen

    Da lediglich eine enge und keine feste Verbindung verlangt wird, genügt es, wenn infolge ihrer Schwere selbständig tragende Bauteile in speziell für sie gefertigte Fundamente eingelassen werden (BGH, Urteil vom 16. November 1973 - V ZR 1/72, WM 1974, 126, 127; vom 10. Februar 1978 - V ZR 33/76, NJW 1978, 1311; vom 27. September 1978 - V ZR 36/77, NJW 1979, 712).
  • BGH, 09.04.1984 - II ZR 234/83

    Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen Beschädigung des Werkes (hier:

    Soweit diese im Rahmen des § 95 BGB eine Rolle spielen, muß die Revision die Feststellung des Berufungsgerichts hinnehmen, daß bereits die einzelnen Spundbohlen auf Dauer und nicht in der Absicht, sie später wieder zu entfernen, in den Hafengrund eingerammt worden sind, weshalb von einer Einfügung "nur zu einem vorübergehenden Zweck" keine Rede sein kann (vgl. auch BGH, Urt. v. 16. November 1973 - V ZR 1/72, LM § 94 BGB Nr. 16; Urt. v. 10. Februar 1978 - V ZR 33/76, LM § 94 BGB Nr. 18).
  • BFH, 25.01.2022 - II R 36/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb forstwirtschaftlich genutzter Waldflächen

    Einem vorübergehenden Zweck steht es weder entgegen, wenn die spätere Wiedertrennung erst nach langer Dauer zu erwarten ist (BGH-Urteil vom 16.11.1973 - V ZR 1/72, Monatsschrift für Deutsches Recht 1974, 298, unter II.B.) noch, wenn sie wegen der Art der eingefügten Sachen zwangsläufig zu deren Zerstörung führt (BGH-Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94, BGHZ 131, 368, NJW 1996, 916, unter II.1.a; BFH-Urteil vom 09.04.1997 - II R 95/94, BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452, unter II.4.; beide betreffend massiv errichtete Gebäude).
  • BFH, 23.02.2022 - II R 45/19

    Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumpflanzung

    Einem vorübergehenden Zweck steht es weder entgegen, wenn die spätere Wiedertrennung erst nach langer Dauer zu erwarten ist (BGH-Urteil vom 16.11.1973 - V ZR 1/72, MDR 1974, 298, unter II.B.) noch, wenn sie wegen der Art der eingefügten Sachen zwangsläufig zu deren Zerstörung führt (BGH-Urteil vom 22.12.1995 - V ZR 334/94, BGHZ 131, 368, NJW 1996, 916, unter II.1.a; BFH-Urteil vom 09.04.1997 - II R 95/94, BFHE 182, 373, BStBl II 1997, 452, unter II.4.; beide betreffend massiv errichtete Gebäude).
  • BGH, 17.09.1987 - III ZR 222/86

    Rechtmäßigkeit der Annahme von wesentlichen Bestandteilen eines Stallgebäudes bei

    Dieser Sondertatbestand erfordert keine feste Verbindung (BGH Urteil vom 16. November 1973 - V ZR 1/72 = WM 1974, 126, 127).
  • BGH, 10.02.1978 - V ZR 33/76
    So lag es auch in einem anderen vom Senat bereits entschiedenen Fall, in dem der Tatrichter zu Recht die 80 cm tief eingegrabenen Betonfundamente zusammen mit der darin eingelassenen Stahlkonstruktion eines Gewächshauses als das einheitliche Gebäude angesehen hat (vgl. Ur teil des Senats vom. 160 November 1973 - V ZR 1/72 = LM BGB § 94 Nr. 16 = WM 1974, 126).
  • FG Niedersachsen, 03.03.2009 - 16 K 458/07

    Fütterungsanlage und Lüftungsanlage als wesentliche Bestandteile eines

    Der Sondertatbestand des § 94 Abs. 2 BGB erfordert keine feste Verbindung (BGH, Urteil vom 16. November 1973 V ZR 1/72, WM 1974, 126, 127).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.1999 - 4 TaBV 29/98

    Schulungskosten für Betriebsratsseminar; Für Betriebsratsarbeit erforderliche

    Die Vermittlung von Kenntnissen ist für die Betriebsratsarbeit dann erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen oder demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können (BAG in DB 1974, 88).
  • BFH, 06.02.1986 - IV R 311/84

    Mitunternehmerschaft - Eheleute - Landwirtschaftlicher Betrieb - Blumengärtnerei

    Entgegen der Meinung der Kläger ergibt sich aus der Vorschrift des § 95 BGB keine Änderung der ursprünglichen Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der als Ersatz neuangeschafften Wirtschaftsgüter, da es sich dabei um keine Scheinbestandteile der Grundstücke bzw. der Gebäude i. S. des § 95 BGB handelt, sondern in der Hauptsache um wesentliche Bestandteile i. S. der §§ 93, 94 und 946 BGB, die in das Eigentum der Grundeigentümer übergehen, ohne daß es auf Fragen der Surrogation beim Ersatz von Anlagegütern bei einer Bruchteilsgemeinschaft als Mitunternehmerschaft ankäme (hinsichtlich der Glashäuser vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 16. November 1973 V ZR 1/72, Der Betrieb - DB - 1974, 88).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.1996 - 4 TaBV 4/96

    Erstattung der Kosten für die Schulung eines Betriebsratsvorsitzenden;

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.1984 - 5 TaBV 49/83

    Klage des Betriebsrats auf Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber;

  • AG Görlitz, 06.12.1993 - 7 C 543/93
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