Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2024 - V ZB 65/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5779
BGH, 22.02.2024 - V ZB 65/22 (https://dejure.org/2024,5779)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2024 - V ZB 65/22 (https://dejure.org/2024,5779)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - V ZB 65/22 (https://dejure.org/2024,5779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,5779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Notarielle Kostenberechnung: Anwendung der Privilegierung gem. § 48 Abs. 1 GNotKG

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Bewertungsprivileg bei Pachtverhältnis mit Angehörigen

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    GNotKG § 46; GNotKG § 48 Abs 1 S 1
    Der Notar beurkundete auf Antrag der Antragstellerin den Vertrag zur Übergabe einer landwirtschaftlichen Hofstelle. Das vertragsgegenständliche Anwesen war an den Ehepartner der Antragstellerin verpachtet. Der Notar ist bei seinem Kostenansatz vom Verkehrswert des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1423
  • MDR 2024, 600
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 03.09.1997 - 3Z BR 98/97

    Kostenprivileg bei gemeinschaftlicher Fortführung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - V ZB 65/22
    bb) Nach der Gegenauffassung kommt § 48 Abs. 1 GNotKG - ebenso wie die Vorgängernorm des § 19 Abs. 4 KostO (vgl. hierzu BayObLG JurBüro 1998, 41) - unverändert zur Anwendung, wenn der überlassene Betrieb an einen Familienangehörigen des Erwerbers verpachtet wird, sofern neben dem Pächter der Erwerber den Hof gleichberechtigt und in gemeinsamer Verantwortlichkeit arbeitsteilig mitbewirtschaftet.

    Unschädlich war es hingegen, wenn der Hof lediglich aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen an den Ehegatten des Erwerbers verpachtet wurde, sofern der Erwerber bei der Bewirtschaftung selbst tätig blieb (vgl. BayObLG, JurBüro 1998, 41).

  • BayObLG, 06.04.1994 - 3Z BR 48/94

    § 19 Abs. 4 KostO setzt Betriebsfortführung durch den Erwerber voraus

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - V ZB 65/22
    Die Übergabe eines auch weiterhin dauerhaft an einen Dritten verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs begründete wegen der bloßen theoretischen Möglichkeit, irgendwann den Betrieb selbst zu führen, nicht die Voraussetzungen der Privilegierung nach § 19 Abs. 4 KostO (vgl. BayObLGZ 1994, 110; für das neue Recht: OLG Hamm, RNotZ 2016, 696).

    In derartigen Fällen fehlte es bereits nach alter Rechtslage an den Voraussetzungen einer Kostenprivilegierung, da die Hofübergabe nicht der Fortführung des Betriebs diente (vgl. BayObLG, MittBayNot 1994, 359).

  • BGH, 16.11.2017 - V ZB 124/17

    Notarkosten: Geschäftswert einer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Errichtung

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - V ZB 65/22
    Das gelte auch für den Fall, dass der Pächter ein Familienmitglied des Erwerbers sei und der Betrieb von beiden in familiärer Arbeitsteilung bewirtschaftet werde (vgl. BeckOK KostR/Soutier [1.1.2024], § 48 GNotKG Rn. 24; Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 4. Aufl., § 48 Rn. 14; V. Heinze in Renner/Otto/Heinze, Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar, 3. Aufl., § 48 GNotKG Rn. 24 Fn. 51; Korintenberg/Tiedtke, 22. Aufl., GNotKG § 48 Rn. 9, 33a; HK-NotarR/Storch, GNotKG § 48 Rn. 16; Sikora/Strauß, DNotZ 2017, 583, 588 f.; Sikora/Tiedtke, DNotZ 2018, 576, 582 ff.).
  • OLG Nürnberg, 01.02.2017 - 8 W 2148/16

    Landwirtschaftliches Kostenprivileg bei familieninterner Verpachtung des

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - V ZB 65/22
    Für eine Privilegierung spreche, dass eine Absicht des Gesetzgebers, eine Kostenprivilegierung bäuerlicher Familienbetriebe durch die neue Regelung in § 48 Abs. 1 GNotKG gegenüber dem früheren § 19 Abs. 4 KostO generell einzuengen oder strenger zu handhaben, nicht nachweisbar sei (vgl. OLG Nürnberg, MittBayNot 2017, 422 Rn. 44 f.).
  • BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92

    Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 KostO

    Auszug aus BGH, 22.02.2024 - V ZB 65/22
    Anhaltspunkte dafür, dass der Anwendungsbereich durch die gesetzliche Neuregelung in § 48 GNotKG gegenüber § 19 Abs. 4 KostO insoweit eingeschränkt werden soll, sind demgegenüber nicht ersichtlich, zumal die Gesetzesbegründung ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (MittBayNot 1992, 416) zu § 19 Abs. 4 KostO Bezug nimmt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht