Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,6971
BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60 (https://dejure.org/1962,6971)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1962 - V ZR 118/60 (https://dejure.org/1962,6971)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1962 - V ZR 118/60 (https://dejure.org/1962,6971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,6971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstständiger Bauunternehmer als "Verrichtungsgehilfe" des Bauherrn - Beweislastverteilung für einen ursächlichen Zusammenhang bei einem Schadensersatzanspruch - Ablehnungsgesuch auf Grund eines ungünstigen Privatgutachtens - Voraussetzungen für die Einholung eines ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
    In Wirklichkeit macht das Oberlandesgericht keine solche Unterscheidung, es geht vielmehr, wie seine Ausführungen zeigen (BU S. 32 unten), allgemein davon aus, daß ein Obergutachten - gleichgültig ob es sich um ein "erstes" oder ein "weiteres" handelt - höchstens ausnahmsweise einzuholen sei, nämlich bei besonders schwierigen Fragen oder bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten; dabei befindet es sich im Einklang mit der von ihm angeführten Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52, MDR 1953, 605 = LM ZPO § 739 Nr. 2), von der abzugehen kein Anlaß besteht.
  • BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
    Daß Oberlandesgericht möchte statt dessen § 278 BGB anwenden, indem es - anknüpfend an die Rechtsprechung des erkennenden Senats über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis (z.B. BGHZ 28, 110, 114) [BGH 09.07.1958 - V ZR 202/57] - vertragsähnliche, unmittelbar aus § 242 BGB entspringende Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien annimmt, denen zufolge die Beklagte verpflichtet gewesen sei, bei ihrem Bauvorhaben auf die Interessen des Klägers Rücksicht zu nehmen; es glaubt sich in seiner Auffassung dadurch bestärkt, daß auf den benachbarten Grundstücken eine gemeinsame Giebelmauer stehe, daß § 922 BGB bei solchen Grenzeinrichtungen die Vorschriften über die Gemeinschaft (§§ 741 ff BGB) für anwendbar erkläre und daß die Verpflichtungen der Nachbarn in derartigen Fällen schuldrechtlicher Art seien.
  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 92/61
    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
    Für Beweis des ersten Anscheins ist nur Raum bei typischen Geschehensabläufen, die nach der Lebenserfahrung auf bestimmte Ursachen hinweisen und in bestimmter Richtung zu verlaufen pflegen (BGH NJW 1962, 31).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
    Soweit in jenem Schriftsatz noch weitere Zeugen zum selben Thema benannt worden waren, hat der Kläger diesen Antrag im Berufungsrechtszug nicht wiederholt; seine allgemeine Bezugnahme "auf die erstinstanzlichen Beweisantritte" in der Berufungsbegründung genügte nicht (BGHZ 35, 103, 106 f) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60].
  • BGH, 22.03.1961 - V ZR 33/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
    Steinhausen behoben worden sind; infolgedessen erübrigte sich ein weiteres Sachverständigengutachten (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1961, V ZR 33/59, S. 17, mit Nachw.).
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    In den unveröffentlichten Entscheidungen des erkennenden Senats v. 24.10.1962, V ZR 118/60 und v. 31.10.1962, V ZR 67/61, die beide den Fall des Anbauens an gemeinschaftliche Giebelmauern betrafen, ist die grundsätzliche Frage, ob der Bauherr für Fehler seiner Hilfspersonen nach § 278 oder nach § 831 BGB haftet, ausdrücklich offen geblieben.
  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 67/61

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch eine nach

    Die Frage wurde im Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1962, V ZR 118/60 offen gelassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht