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BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Selbstständiger Bauunternehmer als "Verrichtungsgehilfe" des Bauherrn - Beweislastverteilung für einen ursächlichen Zusammenhang bei einem Schadensersatzanspruch - Ablehnungsgesuch auf Grund eines ungünstigen Privatgutachtens - Voraussetzungen für die Einholung eines ...
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
In Wirklichkeit macht das Oberlandesgericht keine solche Unterscheidung, es geht vielmehr, wie seine Ausführungen zeigen (BU S. 32 unten), allgemein davon aus, daß ein Obergutachten - gleichgültig ob es sich um ein "erstes" oder ein "weiteres" handelt - höchstens ausnahmsweise einzuholen sei, nämlich bei besonders schwierigen Fragen oder bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten; dabei befindet es sich im Einklang mit der von ihm angeführten Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 14. Juli 1953, V ZR 97/52, MDR 1953, 605 = LM ZPO § 739 Nr. 2), von der abzugehen kein Anlaß besteht. - BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
Daß Oberlandesgericht möchte statt dessen § 278 BGB anwenden, indem es - anknüpfend an die Rechtsprechung des erkennenden Senats über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis (z.B. BGHZ 28, 110, 114) [BGH 09.07.1958 - V ZR 202/57] - vertragsähnliche, unmittelbar aus § 242 BGB entspringende Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien annimmt, denen zufolge die Beklagte verpflichtet gewesen sei, bei ihrem Bauvorhaben auf die Interessen des Klägers Rücksicht zu nehmen; es glaubt sich in seiner Auffassung dadurch bestärkt, daß auf den benachbarten Grundstücken eine gemeinsame Giebelmauer stehe, daß § 922 BGB bei solchen Grenzeinrichtungen die Vorschriften über die Gemeinschaft (§§ 741 ff BGB) für anwendbar erkläre und daß die Verpflichtungen der Nachbarn in derartigen Fällen schuldrechtlicher Art seien. - BGH, 26.09.1961 - VI ZR 92/61
Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
Für Beweis des ersten Anscheins ist nur Raum bei typischen Geschehensabläufen, die nach der Lebenserfahrung auf bestimmte Ursachen hinweisen und in bestimmter Richtung zu verlaufen pflegen (BGH NJW 1962, 31). - BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60
Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)
Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
Soweit in jenem Schriftsatz noch weitere Zeugen zum selben Thema benannt worden waren, hat der Kläger diesen Antrag im Berufungsrechtszug nicht wiederholt; seine allgemeine Bezugnahme "auf die erstinstanzlichen Beweisantritte" in der Berufungsbegründung genügte nicht (BGHZ 35, 103, 106 f) [BGH 19.04.1961 - IV ZR 217/60]. - BGH, 22.03.1961 - V ZR 33/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.1962 - V ZR 118/60
Steinhausen behoben worden sind; infolgedessen erübrigte sich ein weiteres Sachverständigengutachten (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1961, V ZR 33/59, S. 17, mit Nachw.).
- BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
In den unveröffentlichten Entscheidungen des erkennenden Senats v. 24.10.1962, V ZR 118/60 und v. 31.10.1962, V ZR 67/61, die beide den Fall des Anbauens an gemeinschaftliche Giebelmauern betrafen, ist die grundsätzliche Frage, ob der Bauherr für Fehler seiner Hilfspersonen nach § 278 oder nach § 831 BGB haftet, ausdrücklich offen geblieben. - BGH, 31.10.1962 - V ZR 67/61
Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch eine nach …
Die Frage wurde im Urteil des erkennenden Senats vom 24. Oktober 1962, V ZR 118/60 offen gelassen.