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   BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71   

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https://dejure.org/1972,1458
BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71 (https://dejure.org/1972,1458)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1972 - V ZB 29/71 (https://dejure.org/1972,1458)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1972 - V ZB 29/71 (https://dejure.org/1972,1458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 18 Abs. 2 Höfeordnung (HöfeO) bei Erteilung und Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses - Zuständiges Gericht bei Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses in Erbhofrechtsangelegenheiten - Verfahren zur Feststellung eines Hoferben - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 58, 105
  • NJW 1972, 582
  • MDR 1972, 404
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 27.11.1920 - V 179/20

    Ingangsetzung der Verjährungsfrist durch die Geltendmachung einer

    Auszug aus BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71
    Der Testamentsvollstrecker kann im übrigen den Beweis seiner Ernennung und Amtsannahme auch durch Vorlegung des Testaments und der Ausfertigung der Annahmeerklärung führen (RGZ 100, 279, 282).
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71
    Es durfte nicht unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Beschlusses vom 28. Mai 1971 den Amtsrichter anweisen, ein neues, mit dem früheren gleichlautendes Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, bevor es alle nach den Umständen des Falles erforderlichen Beweise erschöpft hatte (vgl. BGHZ 40, 54, 57) [BGH 05.06.1963 - V ZB 7/63].
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 142/59

    Öffentlicher Glaube des Erbscheins

    Auszug aus BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71
    Sollte der Fall eintreten, daß der Nachlaßrichter ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt und das Landwirtschaftsgericht einen Erbschein ohne Testamentsvollstreckervermerk (§ 2364 BGB) ausstellt, wäre die Rechtslage nach den Grundsätzen zu beurteilen, die der Senat in seinem BGHZ 33, 314 abgedruckten Urteil niedergelegt hat.
  • BGH, 29.11.1955 - V ZB 16/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.01.1972 - V ZB 29/71
    Die Voraussetzungen für die Vorlegung der weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG sind gegeben, weil das vorlegende Oberlandesgericht bei der Auslegung einer Bundesrecht gleichstehenden besatzungsrechtlichen Vorschrift (vgl. den Beschluß des Senats vom 29. November 1955 - V ZB 16/55, WM 1956, 98, 100 mit weiteren Nachweisen), welche eine der in § 1 FGG bezeichneten Angelegenheiten betrifft, nämlich die Frage, ob § 18 Abs. 2 HöfeO auch bei Erteilung und Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses anzuwenden ist, von dem erwähnten, auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm abweichen würde, das die Frage bejaht hat.
  • OLG Hamburg, 05.12.2018 - 2 W 95/18

    Testamentsvollstreckerzeugnis: Aufnahme der Befreiung vom Verbot des

    Mit dem BGH und der h.M. (BGH, B. v. 28.1.1972, V ZB 29/71, Rn. 8 (juris) m.w.N.; OLG Hamm, B. v. 9.5.1977, 15 W 473/76, Rn. 21 (juris); KG, NJW 1964, 1905; MüKo-Grziwotz, § 2368 BGB, Rn. 32, 39; Mayer-Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., S. 55; Praxiskommentar Erbrecht - Uricher, 2. Aufl., § 2368 B. m.w.N.; Firsching-Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl., Rn. 4.462) ist davon auszugehen, dass im Testamentsvollstreckerzeugnis nicht nur Beschränkungen, sondern auch Erweiterungen der Befugnisse des Testamentsvollstreckers anzugeben sind, sofern sie für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind und sich nicht in bloßen Verwaltungsanordnungen für das Innenverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben erschöpfen.
  • KG, 12.08.2021 - 19 W 82/21

    Aufnahme der Befreiung des Testamentsvollstreckers vom Selbstkontrahierungsverbot

    Mit dem BGH und der h.M. (BGH, B. v. 28.1.1972, V ZB 29/71, Rn. 8 (juris) m.w.N.; OLG Hamm, B. v. 9.5.1977, 15 W 473/76, Rn. 21 (juris); KG, NJW 1964, 1905; MüKo-Grziwotz, § 2368 BGB, Rn. 32, 39; Mayer-Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., S. 55; Praxiskommentar Erbrecht - Uricher, 2. Aufl., § 2368 B. m.w.N.; Firsching-Graf, Nachlassrecht, 9. Aufl., Rn. 4.462) ist davon auszugehen, dass im Testamentsvollstreckerzeugnis nicht nur Beschränkungen, sondern auch Erweiterungen der Befugnisse des Testamentsvollstreckers anzugeben sind, sofern sie für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind und sich nicht in bloßen Verwaltungsanordnungen für das Innenverhältnis zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben erschöpfen.
  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

    Denn es muß vermieden werden, daß Erbscheine widersprechenden Inhalts im Umlauf sind, zumal im Umfang des sachlichen Widerspruchs die Publizitätswirkung des Erbscheins entfällt (BGHZ 58, 105, 108).
  • BGH, 13.06.1990 - IV ZR 241/89

    Wirksamkeit einer Abfindungsvereinbarung über den Tod des Gläubigers hinaus;

    Nach diesen Grundsätzen ist auch der Fall zu beurteilen, in dem der Nachlaßrichter ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt hat und - wie hier - in den Erbschein kein Testamentsvollstreckervermerk aufgenommen wurde (BGHZ 58, 105, 107f.).
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