(1) Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. Ist der Testamentsvollstrecker in der Verwaltung des Nachlasses beschränkt oder hat der Erblasser angeordnet, dass der Testamentsvollstrecker in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein soll, so ist dies in dem Zeugnis anzugeben.
(2) (weggefallen)
(3) Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers wird das Zeugnis kraftlos.
Rechtsprechung zu § 2368 BGB
52 Entscheidungen zu § 2368 BGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- KG, 30.05.2000 - 1 W 931/99
Tod eines Kommanditisten und Eintritt des Erben in Gesellschaft - ...
- BayObLG, 20.07.1990 - BReg. 1a Z 34/90
- BGH, 10.01.1996 - IV ZB 21/94
Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem vererbten Anteil an einer BGB ...
- OLG Frankfurt, 30.09.1975 - 20 W 128/73
- OLG Hamm, 23.03.2004 - 15 W 75/04
Unerlaubte Beschränkung der Testamentsvollstreckung in einem ...
- OLG Hamm, 09.05.1977 - 15 W 473/76
- BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 42/96
Auslegung der Formulierung "gleichzeitiger Tod" in einem gemeinschaftlichen ...
- OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99
Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung ...
- OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 W 461/10
Rechtsfolgen und Auslegung der Anordnung der Erbteiltestamentsvollstreckung für ...
- BayObLG, 12.07.1994 - 1Z BR 148/93
Berufung eines Testamentsvollstreckers
- BayObLG, 20.08.1998 - 2Z BR 45/98
Befugnis des Testamentsvollstreckers nach der Erteilung eines ...
- OLG München, 19.07.2011 - 31 Wx 308/11
Geschäftswert für die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 3 Wx 281/10
- BayObLG, 04.06.1992 - 1Z BR 33/92
- BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93
- OLG Köln, 16.11.2010 - 2 Wx 153/10
Anspruch des Testamentsvollstreckers auf Erteilung eines Zeugnisses
- BayObLG, 24.08.1990 - BReg. 1a Z 29/90
- OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09
Gewährung rechtlichen Gehörs zugunsten der unbekannten Nacherben
- KG, 23.11.2009 - 8 U 144/09
Prüfung der Wirksamkeit der Ernennung des Testamentsvollstreckers in einem ...
- KG, 12.11.2002 - 1 W 462/01
Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei ...
Literatur im Internet zu § 2368 BGB
- § 2368 BGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Testamentsvollstrecker - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen
- Verfahren in Nachlasssachen
- Erbscheinsverfahren; Testamentsvollstreckung
- § 354 (Sonstige Zeugnisse)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Eintragungen in das Grundbuch
- § 35
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Richter vorbehaltene Geschäfte in Familiensachen und auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Insolvenzverfahren und schiffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren
- § 16 (Nachlaß- und Teilungssachen)
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