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   BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05   

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https://dejure.org/2009,13815
BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05 (https://dejure.org/2009,13815)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2009 - Xa ZR 10/05 (https://dejure.org/2009,13815)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05 (https://dejure.org/2009,13815)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer übereinstimmenden Erledigungserklärung i.R.e. Erlöschens eines Streitpatents - Anforderungen an eine Berufungsbegründung gem. § 111 Abs. 3 Nr. 1 Patentgesetz (PatG) - Patentfähigkeit eines Verfahrens zum Abtransport von Abwässern durch Saugen und Fördern ...

  • Judicialis

    PatG § 111 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 111 Abs. 3; ZPO § 91a
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung einer Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Vakuumtransportsystem für Abwasser

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 124/02

    Anforderungen an die Berufungsbegründung im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht dies für die Zulässigkeit der Berufung aus (Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Ls. in Mitt. 2005, 22; v. 13.01.2004 - X ZR 124/02, Schulte-Kartei PatG 110 -122 Nr. 64, m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 155/00

    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine aus elastischen Textilmaterial

    Auszug aus BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht dies für die Zulässigkeit der Berufung aus (Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Ls. in Mitt. 2005, 22; v. 13.01.2004 - X ZR 124/02, Schulte-Kartei PatG 110 -122 Nr. 64, m.w.N.).
  • BGH, 23.08.2016 - X ZR 81/14

    Patentnichtigkeitssache: Neues Angriffsmittel gegen die Patentfähigkeit nach

    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 121 Abs. 2 PatG in Verbindung mit § 91a ZPO nur noch nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Parteivorbringens über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, juris Rn. 9).
  • BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
    Der Bundesgerichtshof hob die Kosten des damaligen Rechtsstreits durch Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05 - gegeneinander auf.

    Für diese Auslegung spricht (entgegen dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, Umdruck Seite 9), dass gemäß Figur 5 samt zugehöriger Beschreibung des Streitpatents (T2-Schrift Seite 6, Zeilen 13 bis 28) der Ansaugstutzen 33 an das durch den Kollektor schematisch dargestellte Vakuumsammelnetz angeschlossen ist.

  • BGH, 24.05.2016 - X ZR 28/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Klärung des

    Allerdings kann im Hinblick auf die Ausführungen des Sachverständigen G. in dem Gutachten, das der Senat im Nichtigkeitsberufungsverfahren Xa ZR 10/05 gegen das Streitpatent eingeholt und das der Kläger nunmehr in das vorliegende Verfahren eingeführt hat, nicht angenommen werden, dass die im Kollektor entstandene Abfolge von Pfropfen und Luftmassen auch bei der Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems mit einer vor der Pumpe angebrachten Falle zum Aussondern schwerer, zufällig oder versehentlich in die Sammelanlage für Abwässer eingeführter Teilchen in unveränderter Form in der Pumpe angelangt.
  • BGH, 23.08.2016 - X ZR 3/14

    Beantragung der Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Zugfederklemme mit

    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 121 Abs. 2 PatG in Verbindung mit § 91a ZPO nur noch nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Parteivorbringens über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, juris Rn. 9).
  • BGH, 19.06.2018 - X ZR 41/16

    Patentfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und eine Vorrichtung

    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 121 Abs. 2 PatG in Verbindung mit § 91a ZPO nur noch nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Parteivorbringens über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - X ZR 81/14, GRUR 2016, 1143, Rn. 4 - Photokatalytische Titandioxidschicht).
  • BGH, 06.12.2016 - X ZR 105/14

    Entscheid über die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen unter

    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 121 Abs. 2 PatG i. V. mit § 91a ZPO nur noch nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Parteivorbringens über die Kosten des Rechtsstreits zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 10/05, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 23. August 2016 - X ZR 81/14, GRUR 2016, 1143, Rn. 4 - Photokatalytische Titandioxidschicht).
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