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BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 698/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag auf Begehren eines Umgangsrechts mit einem leiblichen Kind nach Tötung von dessen Mutter - Einholung eines psychologischen Gutachtens zur Untersuchung der Zumutbarkeit eines Zusammentreffens mit einem leiblichen Vater - Auslegung des Begriffs "Familiensachen" und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 923
- FamRZ 1981, 659
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
Auszug aus BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 698/80
Dem entspricht die materiell-rechtliche Regelung in § 1634 Abs. 1 Satz 1 BGB, nach der ein Elternteil, dem die Personensorge nicht zusteht, grundsätzlich die Befugnis zum persönlichen Umgang mit dem Kind behält (vgl. BVerfGE 31, 194/206).
- BGH, 07.03.1990 - XII ARZ 7/90
Bindungswirkung einer Verweisung zwischen Familiengericht und …
Dem steht nicht entgegen, daß den Eltern das Personensorgerecht durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB entzogen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 1981 - IVb ZB 698/80 - FamRZ 1981, 659 und vom 16. September 1983 - IVb ZB 75/83 - FamRZ 1983, 1102). - BGH, 16.09.1983 - IVb ZB 75/83
Umgangsregelung - Nicht sorgeberechtigtes Elternteil - Kind - Familiensache - …
An einer entsprechenden sachlichen Entscheidung sieht er sich durch den Beschluß des erkennenden Senats vom 29. April 1981 - IVb ZB 698/80 - (veröffentlicht in FamRZ 1981, 659) gehindert, wonach Verfahren über die Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Eltemteils mit dem Kind Familiensachen sind, auch wenn die Personensorge durch eine Ehtscheidung des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB entzogen worden ist. - OLG Düsseldorf, 11.10.1985 - 3 Wx 329/85
Familiengericht; Vormundschaftsgericht; Zuständigkeitsabgrenzung; Familiensache; …
Verfahren über die Regelung des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind sind Familiensachen, ohne daß dabei auf den Grund für den Verlust der Personensorge abgestellt wird: § 1634 Abs. 2 BGB erfaßt auch Verfahren, in denen einem Elternteil die Personensorge durch Entscheidung des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB entzogen worden ist (so BGH FamRZ 1981, 659 = BGHF 2, 589; Hinz in MünchKomm, BGB § 1634 Rdn. 34; a.A. - BGH, 16.09.1983 - IVb ARZ 42/83 Dem steht nicht entgegen, daß der Mutter das Personensorgerecht durch Beschluß des Vormundschaftsgerichts nach § 1666 BGB entzogen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. April 1981 - IVb ZB 698/80 - FamRZ 1981, 659 und vom 16. September 1983 - IVb ZB 75/83 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- OLG Schleswig, 13.01.1982 - 8 UF 360/81 Hier kommt hinzu, daß das Amtsgericht seine jetzt angefochtene Entscheidung auf § 1666 BGB und nicht - wie in dem von dem Bundesgerichtshof am 29. April 1981 (FamRZ 1981, 659 = BGHF 2, 589) entschiedenen Fall - auf § 1634 Abs. 2 BGB gegründet hatte.