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   BSG, 15.11.2023 - B 5 R 91/23 B   

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https://dejure.org/2023,38185
BSG, 15.11.2023 - B 5 R 91/23 B (https://dejure.org/2023,38185)
BSG, Entscheidung vom 15.11.2023 - B 5 R 91/23 B (https://dejure.org/2023,38185)
BSG, Entscheidung vom 15. November 2023 - B 5 R 91/23 B (https://dejure.org/2023,38185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Divergenz in einem Verfahren wegen der Zahlung einer Witwenrente aus der Versicherung ihres verstorbenen Ehemannes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 15.11.2023 - B 5 R 91/23 B
    In einem solchen Fall muss der Beschwerdeführer jedoch darlegen, dass sich aus den Ausführungen des Beru - fungsurteils unzweifelhaft der sinngemäß zugrunde gelegte abstrakte Rechtssatz schlüssig ableiten lässt, den das LSG als solchen auch tatsächlich vertreten wollte (vgl BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 13 mwN) .
  • BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 21/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge

    Auszug aus BSG, 15.11.2023 - B 5 R 91/23 B
    Zwar kann das LSG einen abweichenden entscheidungstragenden abstrakten Rechtssatz auch nur implizit zugrunde legen, indem es einen der höchstrichterlichen Rechtsprechung widersprechenden abstrakten Rechtssatz nur sinngemäß und in scheinbar fallbezogene Ausführungen gekleidet entwickelt hat (vgl zB BSG Beschluss vom 14.5.2007 - B 1 KR 21/07 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 01.08.2019 - B 13 R 283/18 B

    Versagung einer Witwenrente wegen einer Versorgungsehe

    Auszug aus BSG, 15.11.2023 - B 5 R 91/23 B
    Eine nähere Auseinandersetzung mit der Entscheidung des LSG, in der das Gericht ausführlich die von der Klägerin zur Begründung einer Divergenz angeführte Rechtsprechung des BSG zu § 46 Abs. 2a SGB VI zitiert (Urteile vom 5.5.2009 - B 13 R 53/08 R - BSGE 103, 91 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 5 und - B 13 R 55/08 R - BSGE 103, 99 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6; Urteil vom 6.5.2010 - B 13 R 134/08 R - juris sowie Beschluss vom 1.8.2019 - B 13 R 283/18 B - juris) , erfolgt nicht.
  • BSG, 01.08.2023 - B 5 R 82/23 B
    Auszug aus BSG, 15.11.2023 - B 5 R 91/23 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet dies, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher dem Urteil des LSG zugrunde liegende Rechtssatz dazu im Widerspruch steht (vgl BSG Beschluss vom 1.8.2023 - B 5 R 82/23 B - juris RdNr 4 mwN) .
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