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   BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95   

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https://dejure.org/1996,3259
BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95 (https://dejure.org/1996,3259)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1996 - 1 BvL 39/95 (https://dejure.org/1996,3259)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1996 - 1 BvL 39/95 (https://dejure.org/1996,3259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Richtervorlage in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95
    Dadurch werden die Fachgerichte aber nicht daran gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfGE 86, 382 [389]).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95
    Bei Eilentscheidungen ist dies nur ausnahmsweise der Fall, insbesondere wenn in dem Verfahren eine abschließende Entscheidung ergeht (vgl. BVerfGE 63, 131 [141]) oder wenn die beantragte vorläufige Regelung die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnehmen würde (vgl. BVerfGE 46, 43 [51]).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95
    Bei Eilentscheidungen ist dies nur ausnahmsweise der Fall, insbesondere wenn in dem Verfahren eine abschließende Entscheidung ergeht (vgl. BVerfGE 63, 131 [141]) oder wenn die beantragte vorläufige Regelung die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnehmen würde (vgl. BVerfGE 46, 43 [51]).
  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95
    Die Gerichte dürfen zwar Folgerungen aus der - von ihnen angenommenen - Verfassungswidrigkeit eines formellen Gesetzes erst nach deren Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht ziehen (vgl. BVerfGE 79, 256 [266]).
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95
    Letztlich sei das Bundesverfassungsgericht selbst in seinem Beschluß vom 7. Mai 1991 (BVerfGE 84, 168 ) von wesentlichen Ausführungen im früheren Urteil abgewichen.
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1996 - 1 BvL 39/95
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 1981 (BVerfGE 56, 363 ) stehe der Vorlage nicht entgegen, weil sich die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse seither geändert hätten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 6 B 1109/16

    Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig

    - 1 BvL 39/95 -, juris.
  • BVerfG, 26.02.2020 - 1 BvL 1/20

    Vorlage zum Ausschluss von Sozialleistungen für Ausländer ohne Aufenthaltsrecht

    Im Rahmen eines fachgerichtlichen Eilverfahrens ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nur ausnahmsweise zulässig (vgl. BVerfGE 46, 43 ; 63, 131 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Juli 1996 - 1 BvL 39/95 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2009 - L 15 AS 1048/09

    Voraussetzungen eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung und

    Die Fachgerichte sind jedoch durch Art. 100 Abs. 1 GG nicht daran gehindert, schon vor der im Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage ihrer Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91, BVerfGE 86, 382, Rn 29 - zitiert nach Juris; Beschlüsse vom 19. Juli 1996 - 1 BvL 39/95, vom 16. November 1993 - 2 BvR 1587/92, 12. Oktober 1993 - 2 BvQ 46/93 sowie vom 25. August 1992 - 1 BvR 1502/91; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rn 39; Sieckmann in: Mangoldt/Klein/Starck, Das Bonner Grundgesetz, 4. Auflage, Art. 100 Rn 10f.; ebenso zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung im finanzgerichtlichen Verfahren: BFH, Beschluss vom 3. März 1998 - IV B 49/97, BFHE 185, 418, Rn 16; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 2.03.2007 - 7 V 21/07, StRE 2007, 547; ebenso zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren: Kuhla in: Posser/Wolff, Beck"scher Online-Kommentar zur VwGO, § 123 Rn 164ff. mit umfangreichen Nachweisen; ähnlich: Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 123 Rn 16; differenzierend etwa: Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2. Auflage 2008, Rn 357 sowie Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand 2008, § 123 Rn 128ff.).

    Gegen eine Vorlage an das BVerfG gem. Art. 100 GG im Rahmen des vorliegend zu entscheidenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sprechen - wie regelmäßig in Eilverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.07.1996 - 1 BvL 39/95, Rn. 9; Krodel, a.a.O, Rn 357 m.w.N.; Sieckmann, a.a.O,, Rn 10, 11) - die akute Notsituation der Antragstellerin und die durch den hiermit verbundenen Zeitverlust zu befürchtenden weiteren Rechtsbeeinträchtigungen.

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