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   BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15   

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https://dejure.org/2016,24898
BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15 (https://dejure.org/2016,24898)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2016 - 2 B 56.15 (https://dejure.org/2016,24898)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 2 B 56.15 (https://dejure.org/2016,24898)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Antrag einer verbeamteten Lehrerin auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollzeitbeschäftigten Beamten; Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigungsanordnung in einer beamtenrechtlichen Ernennungsurkunde

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag einer verbeamteten Lehrerin auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollzeitbeschäftigten Beamten; Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigungsanordnung in einer beamtenrechtlichen Ernennungsurkunde

  • rechtsportal.de

    Antrag einer verbeamteten Lehrerin auf rückwirkende besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit vollzeitbeschäftigten Beamten; Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigungsanordnung in einer beamtenrechtlichen Ernennungsurkunde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).

    Der Zulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist gegeben, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
    Auch das Bundesverfassungsgericht habe erst mit Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - (BVerfGE 119, 247) die Verfassungswidrigkeit einer entsprechenden niedersächsischen Regelung festgestellt.
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
    Ältere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1989 etwa - 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) seien nicht zu berücksichtigen, weil es dort um die fehlerhafte Anwendung der jeweiligen Rechtsgrundlage gegangen sei, nicht aber deren Verfassungsmäßigkeit im Mittelpunkt gestanden habe.
  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
    Klarheit bestehe insoweit erst seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2010 - 2 C 86.08 - (BVerwGE 137, 138).
  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, wenn sie eine Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 2 B 2.11 - NVwZ-RR 2011, 329 Rn. 4 und vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 15.06.1990 - 1 B 92.90

    Rechtswirkungen des der Ehefrau eines Volksdeutschen nach § 1 Abs. 3 BVFG

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
    Denn unabhängig davon können die unter Ziff. 1 bis 7 der Beschwerdebegründung angesprochenen Fragen aus einem anderen Grund nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache führen: Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Rn. 6 ).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 9 B 46.09

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag; Erschließungsvertrag; Schriftform;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
    a) Die Klägerin beruft sich zum einen auf eine - angebliche - Abweichung von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 - 9 B 46.09 - (Buchholz 316 § 57 VwVfG Nr. 5).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
    Dabei erfordert die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dem Beschwerdeführer obliegende Darlegungspflicht, innerhalb der Beschwerdefrist mindestens eine in diesem Sinne grundsätzliche Frage konkret zu bezeichnen und einen Hinweis auf den Grund zu geben, der die Annahme der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6 S. 7).
  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.2016 - 2 B 56.15
    Denn unabhängig davon können die unter Ziff. 1 bis 7 der Beschwerdebegründung angesprochenen Fragen aus einem anderen Grund nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache führen: Ist eine Berufungsentscheidung - wie hier - selbstständig tragend auf mehrere Gründe gestützt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn gegenüber jeder der Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 1990 - 1 B 92.90 - Buchholz 11 Art. 116 GG Nr. 20 S. 11 f. und vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 - Rn. 6 ).
  • VG Schleswig, 26.06.2019 - 9 A 241/16

    Unwirksamkeit eines Erschließungsvertrages bei offenem Dissens - Angemessenheit

    Die Formvorschrift des § 11 Abs. 3 BauGB (vgl. vorliegend zur Ersetzung § 126 Abs. 4 BGB) wiederum hat Klarstellungs-, Beweis- und Warnfunktionen im Verhältnis der Beteiligten untereinander und soll insbesondere die Beweisbarkeit getroffener Abreden sicherstellen (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, B. v 08.07.2016 - 2 B 56.15 -, juris, Rdnr. 7, 18).
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