Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,100
BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57 (https://dejure.org/1958,100)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1958 - VII C 30.57 (https://dejure.org/1958,100)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1958 - VII C 30.57 (https://dejure.org/1958,100)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 134
  • NJW 1958, 1551
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.05.1956 - V C 36.56
    Auszug aus BVerwG, 17.01.1958 - VII C 30.57
    Auch sterilisierte Milch, die durch Zusatz einer Vitaminlösung oder durch Bestrahlung vitaminiert worden ist, ist ein Milcherzeugnis im Sinne des Milchrechts (Abweichung von BVerwGE 3, 291).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Bei den Leistungen an die Ausgleichskassen handelt es sich nicht um die Entrichtung von Steuern oder öffentlichen Beiträgen Abgaben und Gebühren, da sie nicht zur Deckung des Finanzbedarfs der öffentlichen Verwaltung bestimmt sind; der Preisausgleich ist kein Institut des Finanzrechts (vgl. BVerfGE 4, 7 [13 ff.]; BVerwGE 6, 134 [137f.] mit Nachweisungen), so daß die Art. 105 ff. GG nicht eingreifen.

    z. B. den in § 5 Abs. 3 des Zuckergesetzes und in § 11 des Getreidegesetzes vorgesehenen Frachtausgleich, den Ertragsausgleich gemäß § 12 des Milch- und Fettgesetzes (vgl. BVerwGE 6, 134), den Ertragsausgleich für Ölmühlen (vgl. BVerwGE 6, 282) sowie den Marktausgleich und die marktstützenden Maßnahmen nach §§ 3 und 4 des Fischgesetzes.

    Die Vorschrift ist mit Art. 2 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 2 GG vereinbar (vgl. BVerwGE 6, 134 [139 ff.] für den Ertragsausgleich nach § 12 Milch- und Fettgesetz; BVerwGE 6, 282 [292 ff.]; Witten, DVBl. 1958 699 f.).

  • BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
    Sie verstoßen grundsätzlich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 30.57 -, DÖV 1958 S. 261).

    An diesen Befugnissen hat sich auch durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes nichts geändert; denn es ist anerkannten Rechts, daß wirtschaftslenkende Eingriffe, auch wenn sie durch die Gewährung von Ausgleichsleistungen oder durch die Erhebung von Ausgleichsabgaben die Wettbewerbslage verändern, im Rahmen eines verfassungsmäßigen Zweckes zulässig sind, sofern sie zumutbar sind und die Eigenständigkeit der Person der Betroffenen wahren (BVerfGE 4, 7; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 30.57 -).

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Ihre Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 134) rügt Verletzung der Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 14 GG.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht