Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,40595
BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22 (https://dejure.org/2023,40595)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 101 Sch 112/22 (https://dejure.org/2023,40595)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 101 Sch 112/22 (https://dejure.org/2023,40595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,40595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Erbbaurechtsbestellung, Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs, Erbbauberechtigter, Bestellung des Erbbaurechts, Verjährung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Gehörsverletzung, Zurückbehaltungsrecht, Aufhebung des Schiedsspruchs, Geltendmachung des Heimfallanspruchs, ...

  • rewis.io

    Erbbaurechtsbestellung, Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs, Erbbauberechtigter, Bestellung des Erbbaurechts, Verjährung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Gehörsverletzung, Zurückbehaltungsrecht, Aufhebung des Schiedsspruchs, Geltendmachung des Heimfallanspruchs, ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21

    Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) stellt - soweit er entscheidungserheblich ist - zugleich einen Verstoß gegen den inländischen (verfahrensrechtlichen) ordre public dar (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2022, I ZB 36/21, NJW-RR 2022, 1425 Rn. 21; Beschluss vom 2. Mai 2017, I ZB 1/16, NJW 2018, 70 Rn. 16; Beschluss vom 29. Juni 2005, III ZB 65/04, SchiedsVZ 2005, 259, 260).

    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGH NJW-RR 2022, 1425 Rn. 19 unter Verweis auf BVerfGE 65, 293, 295 [juris Rn. 11]; BVerfGE 70, 288, 293 [juris Rn. 16]; BVerfGE 86, 133, 145 f. [juris Rn. 39]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2020, 2 BvR 854/20, juris Rn. 26).

    Geht das Schiedsgericht in der Begründung seiner Entscheidung auf ein nach seinem Rechtsstandpunkt erkennbar unerhebliches Vorbringen nicht ein, scheidet eine Gehörsverletzung aus (vgl. BGH NJW-RR 2022, 1425, 1426 Rn. 21).

  • BGH, 15.07.1999 - III ZB 21/98

    Anforderungen an die Begründung von Entscheidungen des Oberlandesgerichts im

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    c) Mit seinem Vorwurf, das Schiedsgericht habe einen Heimfallgrund ohne Vorliegen der im PPP-Vertrag geregelten Voraussetzungen konstruiert und bejaht, rügt der Antragsgegner unter Übernahme entsprechender Ausführungen der Schiedsbeklagten eine fehlerhafte Auslegung des PPP-Vertrags und eine falsche Subsumtion des Sachverhalts unter dessen Bestimmungen durch das Schiedsgericht, was auf eine einfache Inhaltskontrolle hinausläuft, die dem ordentlichen Gericht grundsätzlich versagt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 1999, III ZB 21/98, BGHZ 142, 204 [juris Rn. 5]).

    Eine Überprüfung dieser Auslegung durch den Senat liefe auf eine einfache Inhaltskontrolle hinaus, die dem ordentlichen Gericht grundsätzlich versagt ist (vgl. BGHZ 142, 204 [juris Rn. 5]).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGH NJW-RR 2022, 1425 Rn. 19 unter Verweis auf BVerfGE 65, 293, 295 [juris Rn. 11]; BVerfGE 70, 288, 293 [juris Rn. 16]; BVerfGE 86, 133, 145 f. [juris Rn. 39]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2020, 2 BvR 854/20, juris Rn. 26).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, a. a. O. unter Verweis auf BVerfGE 47, 182, 189 [juris Rn. 21]; BVerfGE 86, 133, 146 [juris Rn. 39]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2020, 2 BvR 854/20, juris Rn. 26).

  • BVerfG, 25.09.2020 - 2 BvR 854/20

    Substantiierter Vortrag einer Asylsuchenden zur Sklaverei in ihrem Herkunftsstaat

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGH NJW-RR 2022, 1425 Rn. 19 unter Verweis auf BVerfGE 65, 293, 295 [juris Rn. 11]; BVerfGE 70, 288, 293 [juris Rn. 16]; BVerfGE 86, 133, 145 f. [juris Rn. 39]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2020, 2 BvR 854/20, juris Rn. 26).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, a. a. O. unter Verweis auf BVerfGE 47, 182, 189 [juris Rn. 21]; BVerfGE 86, 133, 146 [juris Rn. 39]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2020, 2 BvR 854/20, juris Rn. 26).

  • BGH, 26.11.2020 - I ZB 11/20

    Beweiswürdigung durch Gutachtenerstellung über den Liquidationswert des

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Schiedsgericht den Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör verletzt hat, sind dieselben Maßstäbe anzulegen wie bei einem staatlichen Gericht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2020, I ZB 11/20, IHR 2023, 96 Rn. 23 m. w. N.).

    Die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Schiedsgerichts ist wegen des Verbots einer révision au fonds im Aufhebungsverfahren einer Überprüfung durch den Senat entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2020, I ZB 11/20, IHR 2023, 91 [juris Rn. 28]).

  • BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21

    Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    Das ist der Fall, wenn das Aufhebungsbegehren nach den allgemein für die Zulässigkeit von Teilklagen geltenden Grundsätzen auf einen Teil des Schiedsspruchs beschränkt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2020, I ZB 108/19, SchiedsVZ 2021, 341 Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2023, 102 Sch 115/21, juris Rn. 126; Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1059 Rn. 74 a. E.; Voit in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023,§ 1059 Rn. 32 u. Fn. 159).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Schiedsgericht weder dazu, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen, noch sich ihrer Beweiswürdigung anzuschließen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 2023, 102 Sch 115/21, GmbHR 2023, 396 Rn. 149).

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    Das Gericht verletzt zwar regelmäßig den Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es einen Beweisantrag mit der Begründung ablehnt, dass das Gegenteil der unter Beweis gestellten Tatsache bereits erwiesen sei (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1992, 2 BvR 700/91, NJW 1992, 2811 [juris Rn. 16 f.]).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 54/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz innerhalb der EU: Anwendbares Recht auf die

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    Als Rechtsnachfolger ist auch der Insolvenzverwalter anzusehen, soweit der zu vollstreckende Anspruch das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011, V ZB 54/10, BGHZ 188, 177 [juris Rn. 8 m. w. N].; Seibel in Zöller, ZPO, § 727 Rn. 18).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 187/90

    Ermittlung des Wertes des Erbbaurechts

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    Wie die Bezugnahme auf den gemeinen Wert des Erbbaurechts zur Zeit der Übertragung in § 32 Abs. 2 Satz 3 ErbbauRG erkennen lässt, entspricht die angemessene Vergütung grundsätzlich dem objektiven Verkehrswert des Erbbaurechts im Zeitpunkt der Erfüllung des Heimfallanspruchs (vgl. BGH, Urt. v. 22. November 1991, V ZR 187/90, BGHZ 161, 166 [juris Rn. 12, 18], noch zu § 32 Abs. 1 ErbbauV; Toussaint in BeckOGK ErbbauRG, Stand: 1. September 2023, § 32 Rn. 12; Heinemann in Münchener Kommentar, 8. Aufl. 2020, § 32 ErbbauRG, Rn. 7).
  • BGH, 08.03.2007 - III ZB 21/06

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs für und gegen den Rechtsnachfolger

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 101 Sch 112/22
    Ein Schiedsspruch kann im Verfahren nach § 1060 ZPO unmittelbar für und gegen den Rechtsnachfolger für vollstreckbar erklärt werden (BGH, Beschluss vom 8. März 2007, III ZB 21/06, NJW-RR 2007, 642 [juris Rn. 12] m. w. N.).
  • BGH, 12.01.2023 - I ZB 41/22

    Verweigerung eines Schiedsrichters bei Uneinigkeit über die Entscheidungsreife

  • BGH, 06.12.1974 - V ZR 95/73

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zuerkennung einer höheren Vergütung -

  • BGH, 06.03.1969 - VII ZR 163/68

    Zulässigkeit eines Schiedsspruch gegen andere Personen als die Parteien des

  • BGH, 02.05.2017 - I ZB 1/16

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfordernis der unverzüglichen Rüge der

  • BGH, 19.04.2007 - IX ZR 59/06

    Anfechtbarkeit der Vereinbarung eines Heimfallanspruchs in einem

  • BGH, 26.06.2015 - V ZR 144/14

    Erbbaurechtsvertrag über ein Wohngrundstück zwischen einer öffentlichen

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 135/83

    Zur Auslegung einer Heimfallklausel

  • BGH, 25.06.2020 - I ZB 108/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung des Teilschiedsspruchs; Vorliegen eines

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2000 - 19 U 232/98

    Erbbaurecht - Heimfallgrund - Zahlungsunfähigkeit des Erbbauberechtigten -

  • BGH, 18.05.1990 - V ZR 190/89

    Anspruch des Eigentümers auf Zahlung des Erbbauzinses bei Geltendmachung des

  • BGH, 29.06.2005 - III ZB 65/04

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Form eines Schiedsvertrages

  • BayObLG, 07.12.2022 - 101 Sch 76/22

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Teilschiedsspruchs

  • OLG München, 01.12.2015 - 34 Sch 26/15

    Vollstreckbarerklärung inländischen Schiedsspruchs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht