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   BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23   

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https://dejure.org/2023,45295
BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23 (https://dejure.org/2023,45295)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 203 VAs 419/23 (https://dejure.org/2023,45295)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 203 VAs 419/23 (https://dejure.org/2023,45295)
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  • OLG Koblenz, 30.03.2017 - 2 VAs 3/17

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23
    Eine Ursächlichkeit kann nicht bereits dann angenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine Betäubungsmittelabhängigkeit bestand oder wenn die Tat aus einer Betäubungsmittelabhängigkeit heraus zu erklären ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Umfangreiche Ermittlungen zur Feststellung des Kausalzusammenhangs hat die Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens nach § 35 BtMG nicht zu führen (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris Rn. 17; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10).

    Es entspricht der anerkannten obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 BtMG nicht erfolgen kann, wenn eine weitere, nicht zurückstellungsfähige Strafe zu vollstrecken ist (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 26. August 1997 - 1 VAs 13/97 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris).

  • KG, 31.08.2007 - 1 Zs 1552/06

    Betäubungsmittelabhängige Straftäter: Nachweis der Kausalität der Drogensucht für

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23
    Der Kausalzusammenhang muss mit Gewissheit bestehen (KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10; Patzak u.a. a.a.O. Rn. 96).

    Umfangreiche Ermittlungen zur Feststellung des Kausalzusammenhangs hat die Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens nach § 35 BtMG nicht zu führen (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris Rn. 17; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10).

  • KG, 31.08.2007 - 1 VAs 44/07
    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23
    Der Kausalzusammenhang muss mit Gewissheit bestehen (KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10; Patzak u.a. a.a.O. Rn. 96).

    Umfangreiche Ermittlungen zur Feststellung des Kausalzusammenhangs hat die Vollstreckungsbehörde im Rahmen des Verfahrens nach § 35 BtMG nicht zu führen (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris Rn. 17; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2007 - 1 Zs 1552/06 - 1 VAs 44/07 -, juris Rn. 10).

  • OLG Celle, 26.08.1997 - 1 VAs 13/97
    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23
    Es entspricht der anerkannten obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 BtMG nicht erfolgen kann, wenn eine weitere, nicht zurückstellungsfähige Strafe zu vollstrecken ist (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 26. August 1997 - 1 VAs 13/97 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris).
  • BayObLG, 28.01.2021 - 204 VAs 536/20

    Feststellung der Betäubungsmittelabhängigkeit durch die Vollstreckungsbehörde

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2023 - 203 VAs 419/23
    Eine Ursächlichkeit kann nicht bereits dann angenommen werden, wenn zum Zeitpunkt der Tat eine Betäubungsmittelabhängigkeit bestand oder wenn die Tat aus einer Betäubungsmittelabhängigkeit heraus zu erklären ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. März 2017 - 2 VAs 3/17 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 204 VAs 536/20 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
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