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   BayObLG, 21.06.1995 - 1Z BR 70/95   

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https://dejure.org/1995,5357
BayObLG, 21.06.1995 - 1Z BR 70/95 (https://dejure.org/1995,5357)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.1995 - 1Z BR 70/95 (https://dejure.org/1995,5357)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 1Z BR 70/95 (https://dejure.org/1995,5357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangsrechts; Ordnungsgemäße Betreuung eines erheblich gestörten Kindes durch die Eltern; Art der Unterbringung von Kindern; Beschwerderecht gegen die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666 Abs. 1, § 1634 Abs. 2
    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangsrechts bei mangelnder Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 19.10.1992 - 20 W 366/92

    Umgangsregelung; Familiengericht; Vormundschaftsgericht; Entzug der

    Auszug aus BayObLG, 21.06.1995 - 1Z BR 70/95
    b) Aus Rechtsgründen ist auch nicht zu beanstanden, daß das Vormundschaftsgericht (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1993, 228 /229; Palandt/Diederichsen BGB 54. Aufl. § 1666 Rn. 23; Staudinger/Peschel-Gutzeit BGB 12. Aufl. § 1634 Rn. 377 und.379) beiden Elternteilen das Recht zum Umgang mit dem Kind entzogen hat (§ 1666 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1634 Abs. 2 S. 2 BGB ), das ihnen trotz der Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zustand (vgl. Staudinger/Peschel-Gutzeit aaO. Rn. 112 und 124).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 11123/99
    Mit dem Entzug des Rechts der Aufenthaltsbestimmung geht den Eltern deshalb mehr oder weniger zwangsläufig der Teil ihres Erziehungsrechts verloren, ohne den sich eine sinnvolle Aufenthaltsbestimmung nicht treffen lässt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 1996, FamRZ 1997, 105; BayObLG, Beschluss vom 21. Juni 1995, FamRZ 1995, 1438 f.; Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 16. Februar 1995, FamRZ 1995, 1435; Schellhorn, SGB VIII/KJHG, 2000, § 27 Rdnr. 15).
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