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   BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93   

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BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93 (https://dejure.org/1993,2875)
BayObLG, Entscheidung vom 23.09.1993 - 3Z BR 172/93 (https://dejure.org/1993,2875)
BayObLG, Entscheidung vom 23. September 1993 - 3Z BR 172/93 (https://dejure.org/1993,2875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG § 19; LöschG § 2 Abs. 3
    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachtragsliquidators

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    FGG § 19; LöschG § 2
    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 19; LöschG § 2 Abs. 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 230
  • DNotZ 1994, 651
  • BB 1993, 2180
  • DB 1993, 2173
  • Rpfleger 1994, 338
  • BayObLGZ 1993 Nr. 79
  • BayObLGZ 1993, 332
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83
    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    Der Senat hat in einem ähnlich gelagerten Fall (vgl. BayObLGZ 1983, 130, 133) die Frage, ob die befristete oder die unbefristete Beschwerde zulässig ist, offengelassen; sie muß auch für den vorliegenden Fall nicht entschieden werden.

    Gesellschaft vorhanden ist, oder sich in entsprechender Anwendung von § 273 Abs. 4 AktG die Notwendigkeit weiterer Abwicklungsmaßnahmen ergibt (vgl. BGHZ 105, 259, 260 f. = DNotZ 1989, 387; BayObLGZ 1983, 130, 136 m.w.N.; BayObLG DB 1985, 107; OLG Bremen AG 1985, 192 ; Baumbach/Hueck/SchulzeOsterloh, 15. Aufl., § 60 GmbHG , Rd.-Nr. 57 m.w.N.; Rowedder/Rasner, 2. Aufl., Anh., § 60 GmbHG , Rd.-Nr. 20).

  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 3 Z 41/90

    Geschäftswert des Zustimmungsbeschlusses zu einem Ergebnisabführungsvertrag

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    2. Für einen Zustimmungsbeschluß zu einem solchen Unternehmensvertrag läßt sich i.d.R. weder für die Zukunft noch für die Vergangenheit ein bestimmter Geldbetrag i.S.d. § 27 Abs. 1 KostG ermitteln, da eine Schätzung gem. § 30 Abs. 1 und 2 KostG unzulässig ist (teilweise a.A.: BayObLGZ 1990, 133 ff.).

    Diese Ansicht wird im Ausgangspunkt auch für den Geschäftswert des Zustimmungsbeschlusses einer Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH zu einem Beherrschungsvertrag mit Ergebnisabführungsvereinbarung vertreten ( BayObLGZ 1990, 133 ff. = DNotZ 1991, 400 = MittRhNotK 1990, 138 ; Rohs/Wedewer, 2. Aufl., Stand März 1992, § 27 KostG, Rd.-Nr. 22 a; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, 11. Aufl., § 27 KostG, Rd.-Nr. 25; Göttlich/Mümmler, 10. Aufl., Stichwort "Unternehmensvertrag", Ziff. 2; Holger Schmidt, BB 1989, 1290 f.; Janke, MittRhNotK 1989, 77 f.; Reuter, BB 1989, 714 f.).

  • BGH, 10.10.1988 - II ZR 92/88

    Erwerb eines mit einer Vormerkung auf Einräumung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    Gesellschaft vorhanden ist, oder sich in entsprechender Anwendung von § 273 Abs. 4 AktG die Notwendigkeit weiterer Abwicklungsmaßnahmen ergibt (vgl. BGHZ 105, 259, 260 f. = DNotZ 1989, 387; BayObLGZ 1983, 130, 136 m.w.N.; BayObLG DB 1985, 107; OLG Bremen AG 1985, 192 ; Baumbach/Hueck/SchulzeOsterloh, 15. Aufl., § 60 GmbHG , Rd.-Nr. 57 m.w.N.; Rowedder/Rasner, 2. Aufl., Anh., § 60 GmbHG , Rd.-Nr. 20).
  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85

    Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    Dennoch kann sie mit der Behauptung, ihr stehe noch ein Anspruch zu (und insoweit habe sie noch Vermögen), einen Aktivprozeß führen; insoweit gilt sie als parteifähig (vgl. BGH WM 1986, 145 ).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    Gesellschaft vorhanden ist, oder sich in entsprechender Anwendung von § 273 Abs. 4 AktG die Notwendigkeit weiterer Abwicklungsmaßnahmen ergibt (vgl. BGHZ 105, 259, 260 f. = DNotZ 1989, 387; BayObLGZ 1983, 130, 136 m.w.N.; BayObLG DB 1985, 107; OLG Bremen AG 1985, 192 ; Baumbach/Hueck/SchulzeOsterloh, 15. Aufl., § 60 GmbHG , Rd.-Nr. 57 m.w.N.; Rowedder/Rasner, 2. Aufl., Anh., § 60 GmbHG , Rd.-Nr. 20).
  • BFH, 31.07.1987 - V R 148/78

    Die Aufteilung der Vorsteuern nach § 15 Abs. 4 Nr. 2 UStG 1967 richtet sich nach

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    Im Schrifttum (Reimann, a.a.O.; Mümmler, a.a.O., H. Schmidt, a.a.O.; Lappe, KostRspr., Anm. zu BayObLG, § 27 KostG Nr. 14 und NJW 1989, 3254, 3258 f. und Heckschen, DB 1989, 29, 31) wird teilweise die Auffassung vertreten, daß dieser in der Regel nach § 30 Abs. 1 KostG, gegebenenfalls i.V.m. § 24 KostG zu bestimmen sei, weil der in § 27 Abs. 1 S. 1 KostG als negatives Tatbestandsmerkmal genannte "bestimmte" Geldwert als nach der KostG "bestimmbarer" Geldwert zu verstehen sei und deshalb in der Regel auch nach § 30 Abs. 1 KostG geschätzt werden könne.
  • OLG Hamm, 21.04.1993 - 15 W 176/92

    Geschäftswert eines Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    Das nach § 156 Abs. 2 KostG statthafte, in der rechten Form und Frist eingelegte Rechtsmittel ist begründet, 9. Kostenrecht - Geschäftswert des Zustimmungsbeschlusses der beherrschten Gesellschaft zu einer Gewinnabführungsvereinbarung (OLG Hamm, Beschluß vom 21.4.1993 - 15 W 176/92 - mitgeteilt von Vors. Richter am OLG Dr. Karldieter Schmidt, Hamm) KostG §§ 24; 27; 30; 39; 40; 47 1. Der Geschäftswert eines Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft zu einem Beherrschungsvertrag mit Ergebnisabführungsvereinbarung richtet sich nach § 27 KostG, der für Organbeschlüsse eine Ausnahmeregelung gegenüber § 30 Abs. 1 und 2 KostG enthält.
  • OLG Hamm, 26.11.1986 - 14 W 78/85

    Wirksame Bestellung eines Liquidators; Telefonische Bekanntgabe

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    1. Allerdings ist umstritten, ob gegen die Entscheidung über die Bestellung eines Liquidators nach § 2 Abs. 3 LöschG die sofortige Beschwerde (so KG NJW 1957, 1722 ; Jansen, 2. Aufl., § 144 FGG , Anh. II, Rd.-Nr. 10; Keidel/Winkler, 13. Aufl., Anh., § 144 b FGG , Rd.-Nr. 10; Piorreck, Rpfleger 1978, 157, 159) oder die unbefristete Beschwerde (so OLG Hamm Rpfleger 1987, 251, 252; vgl. auch Hachenburg/Hohner, 7. Aufl., § 74 GmbHG , Rd.-Nr. 39) gegeben ist.
  • BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 133/89

    Bewertung eines Kommanditanteils

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    Diese Ansicht wird im Ausgangspunkt auch für den Geschäftswert des Zustimmungsbeschlusses einer Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH zu einem Beherrschungsvertrag mit Ergebnisabführungsvereinbarung vertreten ( BayObLGZ 1990, 133 ff. = DNotZ 1991, 400 = MittRhNotK 1990, 138 ; Rohs/Wedewer, 2. Aufl., Stand März 1992, § 27 KostG, Rd.-Nr. 22 a; Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, 11. Aufl., § 27 KostG, Rd.-Nr. 25; Göttlich/Mümmler, 10. Aufl., Stichwort "Unternehmensvertrag", Ziff. 2; Holger Schmidt, BB 1989, 1290 f.; Janke, MittRhNotK 1989, 77 f.; Reuter, BB 1989, 714 f.).
  • OLG Hamm, 30.08.1982 - 15 W 224/82

    Geschäftswert für die Zustimmung zur Veräußerung vonWohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93
    Nach der Rspr. des Senats ( DNotZ 1983, 564 f.) bestimmt sich der Geschäftswert einer Zustimmungserklärung gem. §§ 39, 40 KostG nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, dem zugestimmt wird.
  • BayObLG, 21.07.2004 - 3Z BR 130/04

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte

    a) Die Nachtragsliquidation ist erforderlich, wenn sich nach Löschung der Gesellschaft im Handelsregister herausstellt, dass noch unverteiltes Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist oder sich in entsprechender Anwendung von § 273 Abs. 4 AktG die Notwendigkeit weiterer Abwicklungsmaßnahmen ergibt (vgl. BGHZ 105, 259/260 f.; BayObLGZ 1993, 332/333; Baumbach/Schulze-Osterloh GmbHG 17. Aufl. § 66 Rn. 37).

    Der gerichtlich geltend zu machende Anspruch ist ein Vermögensgegenstand, über dessen Vorhandensein erst in dem anhängigen Verfahren entschieden wird (BayObLGZ 1993, 332/334; Baumbach/Schulze-Osterloh § 74 Rn. 18).

  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03

    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 66 Abs. 5

    bb) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F. bisher offen gelassen, ob die statthafte Beschwerde eine befristete oder unbefristete ist (BayObLGZ 1983, 130/133; 1993, 332/333; FGPrax 1995, 244).

    Wenn für die Sachentscheidung die Bestellung eines Nachtragsliquidators erforderlich ist, so hat das zuständige Gericht, sofern die Kosten für den Nachtragsliquidator sichergestellt sind, regelmäßig einen Nachtragsliquidator zu bestellen (BayObLGZ 1993, 332/334).

  • KG, 09.11.2021 - 22 W 68/21

    Wiedereintragung einer gelöschten Gesellschaft bei Bestellung eines Liquidators

    Der Anwendungsbereich des § 66 Abs. 5 GmbHG (für das Aktienrecht vgl. § 264 Abs. 2 AktG) ist regelmäßig erst eröffnet, wenn - wie hier - zuvor (überhaupt) kein ("reguläres") Liquidationsverfahren stattgefunden hat oder eine bereits aufgelöste Gesellschaft während eines laufenden Liquidationsverfahrens (wegen vermeintlicher Vermögenslosigkeit) gelöscht wurde (K. Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl., § 66 GmbHG, Rn. 56; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Aufl. § 66 Rn. 37; Nerlich in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG, 3. Aufl, § 66 Rn. 85; vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. September 1993 - 3Z BR 172/93 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Dresden, 22.04.1998 - 8 U 3877/97

    Zulässigkeit des Rechtsmittels einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten, nicht

    Besitzt sie - wenn auch nur nach ihrer bloßen Behauptung - noch Vermögen, ist sie nicht gehindert, einen Aktivprozeß zu führen; insoweit gilt sie als parteifähig (BGH NJW-RR 1994, 542 unter II 1; BayObLGZ 1993, 332 = NJW-RR 1994, 230 unter II 3 a; Zöller-Vollkommer, ZPO , 20. Aufl., § 50 Rn. 46, jeweils m.w.N.).

    Da die Organstellung des letzten Geschäftsführers mit der Löschung der GmbH kraft Gesetzes erloschen war, hätte es der Bestellung eines Nachtragsliquidators gem. § 2 Abs. 3 LöschG bedurft, damit die gelöschte Gesellschaft klagen kann (vgl. die vorzitierten Urteile des BGH; ferner BayObLGZ 1993, 332 = NJW-RR 1994, 230 unter II 3 a).

  • BayObLG, 20.04.1994 - 3Z BR 68/94

    Löschung einer GmbH vor Vollbeendigung

    Wenn zur Feststellung und Realisierung des Vermögens ein Aktivprozess zu führen ist, ist es nicht Sache des Registergerichts zu prüfen, ob und welche Erfolgsaussichten ein solcher Prozess hat; diese Prüfung muss vielmehr dem zuständigen Prozessgericht vorbehalten bleiben (vgl. BayObLGZ 1993, 332/334).

    Wollte es eine weitergehende Prüfung vornehmen und über den Anspruch selbst entscheiden, so würde es die Gesellschaft mit einer Löschung zumindest vertretungslos stellen und an einer Geltendmachung des Anspruchs hindern oder gar - wenn der Anspruch schon rechtshängig ist - die Bestellung eines Nachtragsliquidators erforderlich machen (vgl. BayObLGZ 1993, 332 ).

  • BayObLG, 14.08.2002 - 3Z BR 154/02

    Verfahrensgeschäftsfähigkeit der trotz Löschung weiterbestehenden GmbH - Antrag

    b) Die Beschwerdeführerin ist, sollte sie noch existieren, jedenfalls nicht gesetzlich vertreten und damit nicht verfahrensgeschäftsfähig (vgl. BayObLGZ 1976, 198/200; 1993, 332/333; Jansen aaO Rn. 11 ff.; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 13 Rn. 32 und 44).
  • KG, 08.11.2021 - 22 W 68/21

    Antrag auf Wiedereintragung als Teil eines Antrags auf Bestellung eines

    Der Anwendungsbereich des § 66 Abs. 5 GmbHG (für das Aktienrecht vgl. § 264 Abs. 2 AktG ) ist regelmäßig erst eröffnet, wenn - wie hier - zuvor (überhaupt) kein ("reguläres") Liquidationsverfahren stattgefunden hat oder eine bereits aufgelöste Gesellschaft während eines laufenden Liquidationsverfahrens (wegen vermeintlicher Vermögenslosigkeit) gelöscht wurde (K. Schmidt/Scheller in: Scholz, GmbHG , 12. Aufl., § 66 GmbHG , Rn. 56; Haas in: Baumbach/Hueck, GmbHG , 22. Aufl. § 66 Rn. 37; Nerlich in: Michalski/Heidinger/Leible/J. Schmidt, GmbHG , 3. Aufl, § 66 Rn. 85; vgl. auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. September 1993 - 3Z BR 172/93 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Naumburg, 14.10.1997 - 10 Wx 27/97

    Unzulässigkeit eines Amtswiderspruchs zur Sicherung eines Restitutionsanspruchs

    Es sind insoweit die selben Grundsätze heranzuziehen, die auf eine wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschte GmbH Anwendung finden (vgl. BGHZ 48, 303, 307; BGH WW 1986, 145; OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 193, 194; BayObLGZ 1993, 332, 334).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2005 - 1 U 202/04

    Ansprüche aus einem Pachtvertrag über eine Gaststätte; Sittenwidrigkeit eines

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